Full text: Staatspapierkurs und Versicherungsgesellschaften

76 
große Verluste. Die Prämien, die er seiner Gesellschaft aushän 
digte, sind keineswegs immer Wirtschaftsüberschüsse. Sie 
müssen oft mit größter Mühe von den laufenden Einnahmen 
abgespart werden und werden vom Versicherten nur im, Hinblick 
auf den hohen sittlichen Zweck, den er mit seiner Handlung 
verfolgt, aufgebracht. 
Geradezu verwunderlich ist es, daß diejenigen finanzwissen 
schaftlichen Schriftsteller, die einer Unterwerfung der Versiche 
rungsgesellschaften unter die Kapitalanlagevorschrift das Wort 
reden, die Banken und Kreditgenossenschaften einem solchen 
Anlagezwang nicht unterstellen zu müssen glauben, aus Grün 
den, die ebenso sehr für die Versicherungsgesellschaften zu 
treffen. Wenn z. B. Schwarz 1 ) bemerkt, Bankgeschäfte 
ließen sich nicht nach Schema F leiten, sondern könnten nur 
prosperieren, wenn die Chancen des Marktes und der Anlage 
möglichkeiten auf das genaueste verfolgt und ausgenutzt wür 
den, so möchte man fast annehmen, daß nach Ansicht jenes 
Verfassers die Versicherungsgesellschaften sehr wohl nach 
Schema F geleitet werden dürften, eine eigenartige Vorstel 
lung, deren Unrichtigkeit wohl schon durch den bloßen Hin 
weis auf sie dargelegt wird. Eine eigenartige Inkonsequenz ist 
es auch, wenn Schwarz 2 ) die Anlage der Reservefonds von 
Aktiengesellschaften in Staatspapieren nicht rechtfertigen zu kön- 
pen glaubt und hierbei von „wirtschaftlich tief einschneidenden 
Maßnahmen“ spricht, unmittelbar vorher aber allgemein dem 
Kapitalanlagezwang bei Versicherungsgesellschaften, also auch 
bei Versicherungsaktiengesellschaften das Wort redet, obwohl 
(durch ihn weit höhere Beträge als lediglich die Reservefonds in 
Staats-Renten investiert werden müssen. Ganz ähnliche In 
konsequenzen zeigen sich bei von Dombois, wenn er be 
tont, daß bei den Kreditgenossenschaften von einem gesetz 
lichen Anlagezwang zur Zeit abgesehen werden müsse u. a., 
weil eine plötzliche und starke Abforderung der Einlagen selbst 
in außerordentlichen Zeiten weniger wahrscheinlich sei. Diese 
Bemerkung trifft aber, wie ohne weiteres ersichtlich ist, auf 
1) a. a. O. S. 21. 
2) a. a. O. S. 22.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.