Weltwirtschaftliche Grundlagen einer deutschen Reparationspolitik. 89
halb Not, ist nicht deshalb unproduktiv, weil der Produktionsapparat juristisch
im Eigentum des Staates, statt in privater Hand steht, sondern weil die Lebendig-
keit des wirtschaftlichen Prinzips durch bürokratische Rezepte abgetötet
wird. Nur sekundär wirkt hier die Nichtzulässigkeit von privaten Eigentumsrechten
auf die Produktivität, indem die Möglichkeit, für seine Kinder sparen zu können, die
den größten Anreiz zur Steigerung der Produktivität bildet, hier wegfällt; für
unsere Frage spielt diese sekundäre Wirkung keine Rolle, weil wir, wenn auch
unter größten Schwierigkeiten und kulturellen Störungen, auch neben den Repa-
rationszahlungen noch sparen können. Möchte doch eine Vorsehung der Erkenntnis
weit die Türen öffnen, daß das Wesen des Kapitals in seiner Unverzehrbarkeit,
in seiner Eigenschaft als heimlich „sozialisiertes‘‘ Eigentum besteht, daß es un-
verzehrbare Produktionsmittel darstellt, sodaß jede Vermehrung, wo immer und
für wessen Rechnung sie stattfindet, eine Verbesserung der Lebensbedingungen für
die ganze Welt bedeutet. Nicht nur für die Lösung der Reparationsfrage wäre das
bedeutsam ...
Bei normaler freier Weltwirtschaft erscheint es uns gleichgiltig, ob der Kapi-
talist sein Kapital — das er 1. nicht verzehren kann oder will, und das ihm 2, aus
dem volkswirtschaftlichen Umsatz zugewachsen ist — im Ausland oder im In-
land anlegt; nur verlangt man, daß es dort, wo Bedarf besteht, wo es rentabel ist,
angelegt wird. Man begrüßt sogar Anlagen im Ausland als besonders wertvoll,
allerdings unter der Selbsttäuschung, daß man sich einen national-wirtschaftlichen
Nutzen aus den Zinsen der Auslandsanlage verspricht, während unsere Import-
interessen. in keinem Zusammenhang mit dem Zinsaufkommen stehen: Man im-
portiert nicht Waren, weil Zinsen im Auslande anwachsen, sondern weil die
internationale Arbeitsteilung uns die Importwaren billiger liefert. Wäre unsere
Meinung, daß es auf Produktivität und nicht auf die Nationalität der Eigentums-
rechte ankommt, falsch, so hätte man niemals Kapital exportieren dürfen, denn die
Zinsen von Auslandsanlagen sind nationalwirtschaftlich eher schädlich als nütz-
lich, wie an der „Midas-These‘“ von Schultze dargetan wurde. Der angebliche
Begriff des Kapitalexportes ist eine mittelalterliche Vokabel: Man denke sich die
Grenzpfähle fort, dann steht die einheitliche Weltwirtschaft vor uns. KEinheit-
liche Weltwirtschaft!) bedeutet:
i. Kapitalbildung irgendwo, von irgendwem, der von seinen im Markt er-
zielten Leistungen bzw. den daraus resultierenden Kaufrechten Teile ersparte, so-
daß daraus in irgendeinem Lande ein Zugang an Wirtschaftsapparatur entsteht,
un
2. arbeitsteiliger Leistungstausch nicht der Länder untereinander, sondern der
Wirtschaftszellen untereinander ohne Rücksicht auf die Landesgrenzen, höchstens
Rücksicht nehmend auf Transportkilometer, regionale Geschmackseigenarten u. ä,
Über der Staatsumgrenzung steht wirtschaftlich die zwischenstaatliche Umgrenzung
der Branchen! Daß der Staat seiner Grenze in Einzelfällen zum Vorrang verhilt,
1) Zum Begriff der Weltwirtschaft s. die umfassende Arbeit von Sartorius v. Wal.
tershausen, Die Weltwirtschaft und die staatlich geordneten Verkehrswirtschaften,
G. A. Gloeckner, Leipzig 1926, welche die Weltwirtschaft in ihrer konkreten Gegenständlich-
keit zu erfassen sucht und bezüglich der weltwirtschaftlichen Zusammenhänge zu {iolgendem
Ergebnis (S, 333) kommt: „Geht in einem Teil einer geschlossenen Einheit eine erhebliche
Veränderung, aus welchem Grunde immer, vor sich, so bleibt diese Veränderung nicht für
sich abgeschlossen bestehen, sondern greift alsbald auf andere Teile über, und schließlich
muß sie auch im Ganzen sichtbar werden.‘ — Ferner Levy, Die Grundlagen der Weltwirt-
schaft, B. G. Teubner, Leizpig 1924. — Hantos, Die Weltwirtschaftskonferenz, G. A. Gloeck-
ner, Leipzig 1928,