Weltwirtschaftliche Grundlagen einer deutschen Reparationspolitik. 91
Werte preis und redete einem öden Internationalismus das Wort. An sich genügt
vorstehende ausdrückliche Verwahrung. Ihr sei noch hinzugefügt .1. der Hinweis,
daß es keinen Zweck haben kann, vor.der vollendeten weltwirtschaftlichen Ver-
flechtung unserer Nation den Kopf in den Sand zu stecken, und 2. der Hinweis, daß
die Welt zwar zum größten Teil aus Wirtschaft besteht, daß aber darüber hinaus
Raum genug für vaterländisches und heimatliches Fühlen und Handeln gegeben ist.
Damit darf ich noch einmal auf die Frage der Personen kommen, welche die
Eigentümer des durch Zwangsdiktat von Deutschland erzeugten Kapitals werden.
Die denkbaren und bereits vorhandenen Sicherungen gegen ein störendes Auftreten
von Ausländern als „Herren im Hause“ wurden bereits erwähnt. Vielleicht muß
man noch neue schaffen. An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, daß sich in der
Folge der Reparationszahlungen zahlreiche Ausländer mitten unter uns, neben
ihren Kapitalanlagen ansiedeln werden, so wie etwa „Berlin-W‘“ bereits stark inter-
nationalisiert sein soll, oder wie die Einsiedelung von Negern in Frankreich
bereits große Fortschritte angeblich gemacht hat. Solche Anreicherung Deutschlands
mit ausländischen Personen ist Folge des Zwangseingriffes, Folge der Tribut-
zahlungen. Der Leser mag sich selbst alle guten und schlechten Möglichkeiten
vorstellen, die daraus folgen können, es ist nicht meine Aufgabe darauf einzugehen,
aber es ist in jedes Deutschen Hand gegeben, durch Wahrung nationaler Würde
solche Einwanderung zu einem höheren Wert zu assimilieren, solange sie nicht
durch Aufhebung des Reparationsplans zu verhindern. ist.
Und nun das Schlußglied der Ideenkette. Man könnte scheinbar unsere Be-
weisführung als Taschenspielerei verdächtigen, indem man sagte, daß in den
vorstehenden Zeilen die Landesgrenzen weggezaubert und die einheitliche Welt-
wirtschaft als Beweismittel benutzt werden, während in früheren Abschnitten der
Bartransfer gerade mit dem Hinweis auf die Landesgrenzen und die Nicht-Trans-
ferierbarkeit als eine Illusion hingestellt worden sei. Hier liegen tatsächlich die
letzten Schlußfolgerungen, und zwar liegen sie in einer nochmaligen Unter-
streichung der Unverzehrbarkeit des Kapitals.
Die Unverzehrbarkeit des Kapitals ist doppelter Art. 1. Die Reparationsabgaben
schlagen sich, wie gezeigt wurde, in Deutschland in irgendwelchen gütermäßigen
Anlagen, also in Fundamenten, Gebäuden, Maschinen usw., nieder. Ist das einmal
geschehen, so sind sie nicht mehr verzehrbar, denn Stein und Eisen kann man
nicht essen. Zwar kann der einzelne Eigentümer seine Objekte verkaufen und den
Erlös „verzehren“, statt seinen Verzehr durch weitere Arbeit für die Gesamtheit
jeweils selbst zu erstellen, aber sein Käufer gibt an seiner Stelle das Kapital —
privatwirtschaftlich betrachtet — her, er hält jetzt die auch weiterhin unverzehr-
baren Objekte aufgrund eines seinerseits nicht getätigten Verzehrs in der Hand
und stellt sie der Gesamtheit zur Nutzung bereit. Einmal erstellt, sind und bleiben.
die Anlagen aus Reparationskapital vorhanden zum Nutzen aller, die wirtschaftlich
damit im Zusammenhang stehen. 2. Liegt auch auf der Empfangsseite Unverzehr-
barkeit insofern vor, als die Ententestaaten die deutschen Zahlungen nicht in zahl-
lose kleine Hände „verschenken“, damit diese daraus gewissermaßen „doppelte
Portionen“ von Essen, Trinken, Kleidung, Vergnügen usw. verbrauchen und dadurch
drüben bei den Franzosen usw. ein Importbedarf entsteht, den wir mit unserer
Hände Arbeit decken müßten, sondern das Eigentumsrecht an den deutschen Kapital-
beträgen wird von den ausländischen Staatskassen nur an Solche Hände weiter-
gegeben, die dafür eine Warenlieferung oder Dienstleistung vollbracht haben oder
noch vollbringen. Sie oder ihre Nachempfänger können die erhaltenen Forderungs-
rechte nicht allmählich verzehren, weil sie in solchem Falle immer einen anderen