i. Die Unmöglichkeit des Ausgleichs von Zahlungsbilanz-Salden
und der Denkfehler der Ausgleichsnotwendigkeit.
a) Die innere Unmöglichkeit des Ausgleichs.
Um die innere Unmöglichkeit des Ausgleichs von größeren Zahlungsbilahnz-Salden
zu erkennen, betrachten wir zunächst das Wesen der sogenannten Devisen
bzw. Devisenzahlungen. Devisen sind Auslandsguthaben, Forderungsrechte auf das
Ausland in irgendeiner Form und meist auf ausländische Währung lautend. Devisen
im engeren, etwa börsentechnischen Sinne lauten stets auf fremde Währung,
während es für unsere Betrachtung unwesentlich ist, ob Forderungen, über die
Deutschland verfügt, auf Mark oder Pfund, Dollar, Gulden usw. lauten. Die Forderungen
an das Ausland können auftreten in der Form von Buchforderungen
irgendwelcher Art und mobilisierten Forderungen in der Form von Schecks, Wechseln,
ausländischen Münzen („Sorten‘‘), Noten, Zinsscheinen, Obligationen und
Aktien. Den Forderungen an das Ausland stehen Schulden gegenüber, zu deren Ausgleichung
die vorstehend genannten Buchforderungen, Zahlungsmittel und Kapitaltitres
benutzt werden können,
Wohl das wichtigste internationale Ausgleichsmittel ist heute die briefliche
oder telegraphische Auszahlung. Sie besteht darin, daß der inländische Gläubiger
einer ausländischen Buchforderung seine Forderung an einen Käufer im Inoder
Auslande verkauft und dabei den ausländischen Schuldner brieflich oder
telegraphisch anweist, die Schuldsumme an die vom Käufer aufzugebende Adresse
im Auslande zu bezahlen. International gesehen besteht sie also darin, daß im Inlande
die Forderung an das Ausland von einer Hand in die andere gegen Zahlung
von Landesgeld übergeht und daß gleichzeitig im Auslande an die Stelle des bisherigen
Schuldners durch dessen Zahlung in dem betreffenden ausländischen
Landesgeld eine andere Person tritt, die nunmehr ihrerseits Schuldner ist oder für
irgendwelche Leistungen bzw. Ansprüche auf diese Weise bezahlt wird. Selbstredend
ist es auch möglich, daß zufällig der Käufer der Auszahlung die gekaufte
Summe bei dem Schuldner des Verkäufers stehen 1äßt, sodaß sie ihm nur zur Verfügung
gestellt wird, sei es zur Guthabenbildung oder sei es ZUr Schuldabdeckung,
und mithin eine Zahlung an einen Dritten im Auslande nicht stattfindet.
Denkbar und besonders wichtig ist auch der Fall, daß der Verkäufer einer Auszahlung
bisher kein Guthaben im Auslande besitzt, sondern daß er sich von seinem
ausländischen Geschäftsfreund einen Kredit einräumen Jäßt, aufgrund dessen er dann
Auszahlungen verkauft. Zusammengefaßt kann man vielleicht sagen, daß die
Auszahlungen des internationalen Verkehrs die Fortsetzung des inländischen hargeldlosen
Zahlungsverkehrs ins Ausland sind.
Mahlberg, Reparations-Sabotage.