Der Ausgleichsmechanismus des Devisenmarkts (internationales Zahlungs-Clearing) 11
nung Deutschlands mit dem gesamten Ausland ein Saldo, der in keiner Weise
and mit keinerlei banktechnischen Formen und Umwegen getilgt werden kann,
sondern. als Schuldsaldo bestehen bleiben muß, bis etwa umgekehrte Verhältnisse
eintreten, man kann sogar sagen, „zufällig eintreten“, denn alle Theorien, welche
solche Schuldsalden mit der Gesetzmäßigkeit einer automatisch oder kausal er-
folgenden Tilgung ausstatten, unterstellen, ohne es zu merken, daß privatwirt-
schaftliche, privatjuristische Verschuldung und ein volkswirtschaftlicher Zahlungs-
bilanz-Saldo im Punkte der Rückzahlungspflicht gleich seien, was nicht zutrifft.
Bezüglich der banktechnischen Feinheiten, namentlich der Devisenarbitrage,
muß, da das Bild dadurch nicht verändert wird und eine ausführliche Behandlung
hier zu weit führen würde, im wesentlichen auf die Literatur 1) verwiesen werden,
nur folgende Einzelheiten dürfen hervorgehoben werden.
Statt daß die einzelne Bank beispielsweise ihren Überschuß an Pfunden in
Berlin verkaufl, kann sie dieselben im Arbitrageverkehr auch in Zürich oder New
York oder Wien usw. abgeben und den Erlös an dem betreffenden Platz in dortiger
Auslandswährung oder auch in Berlin in deutscher Währung entgegennehmen.
Für die Gesamtkompensation ergibt sich dadurch, wie nicht näher ausgeführt zu
werden braucht, keine Veränderung.
Zweitens ist die obige Skizze so aufgestellt, als ob bei sämtlichen schwebenden
Schuldverhältnissen die Initiative zur Regulierung der Forderungen und Schulden
in Deutschland liege, also die ausländischen Gläubiger warteten, bis ihre deutschen.
Schuldner einen Ausgleich vornehmen, und die ausländischen Schuldner ebenfalls
Zeit und Art ihrer Zahlung den deutschen Gläubigern überließen. In Wirklichkeit
geht die Initiative teils von inländischen, teils von ausländischen Stellen aus,
Illustration 4.
Deutsch-schweizerisches Verschuldungsverhältnis am 23. IL 28,
Von der Schweiz aus gesehen: Von Berlin aus gesehen: .
Deutschland Schweiz
Debet Credit Debet
Credit
1) Grundlegend Walb, Kaufmännische Betriebswirtschaftslehre, Rothschilds Taschen-
buch für Kaufleute, herausgeg. von Eckert, II. Band, 60. Auflage, G. A. Gloeckner, Leipzig
1927; Swoboda, Die Arbitrage, 16. Aufl, von Max Fürst, Haude & Spener’sche Buch-
handlung, Leipzig 1924; F. Schmidt, Internationaler Zahlungsverkehr und Wechselkurse,
G. A. Gloeckner, Leipzig 1922; Leist, Der Internationale Kredit- und Zahlungsverkehr,
[I. Aufl, ebenda 1921; siehe ferner die Spezialuntersuchungen von Hirsch, Mahlberg,
Schmalenbach, Schmidt, Sommerfeld, Suntych, Walb u. a. in der Zeitschrift
für Handelswissenschaftliche Forschung, Band I—XVI, G. A. Gloeckner, Leipzig.