Full text: Reparations-Sabotage durch die Weltwirtschaft

52 . Die Sabotage der Reparationszahlung durch den Mechanismus der Weltwirtschaft, 
Umschuldungsanleihe, und eine voraussichtliche Schatzwechsel-Emission Preußens 
von 50 Millionen Mark. Wenn man sich überlegt, daß die Güter und Dienstleistun« 
gen, welche mit dem Erlös dieser Anleihen bezahlt werden sollen, zum größten; 
Teil in Deutschland bereits eingekauft worden sind, und es sich nur noch um 
deren endgültige Finanzierung handelt, so sind diese Zahlen eine lebendige Illu- 
stration zu unseren bisherigen Ausführungen, Es sind Güter und Dienstleistungen, 
über deren abstrakten Kapitalwert — passivisch gedacht — dem Reparations- 
agenten bzw. den Ententestaaten das Verfügungsrecht aufgrund des Dawesplanes 
übertragen worden ist, während diese als Kapitalbesitzer auf die bereits eingetretene 
konkrete Verwendung des Kapitals — aktivisch gedacht — keinen Einfluß auszu- 
üben vermögen. Daher der Vorstoß des Reparationsagenten Ende 1927, der nach den 
Dawes-Vertragsbedingungen juristisch und nach der volkswirtschaftlichen Tatsäch- 
lichkeit materiell wirkungslos bleiben mußtel). 
Die Frage der Emission deutscher Anlagewerte im Auslande führt zur vierten 
Zwischenbemerkung, die sich mit dem Überfluß des Auslandes an For- 
derungen auf Deutschland befaßt. Die Tichtigere Formulierung, daß es 
sich um einen Überfluß englischen, französischen, amerikanischen Kapitals handelt, 
welches in Deutschland investiert ist, führt uns zu folgender grundsätzlicher Er- 
kenntnis. 
1. Welchen Grund könnte das Ausland haben, seine Markbestände, also seine 
großen Kapitalinvestierungen zu entwerten? Der Wert des Kapitals richtet sich nach 
der Frucht, nach der Rente, welche daraus erwirtschaftet wird, und es ist nicht an 
Entwertung durch Überangebot zu denken, Der riesige Umfang kann also nicht 
zur Entwertung führen, im Gegenteil, je größer der Kapitalbesitz eines Staates im 
Auslands ist, umso mehr Kriegsschiffe pflegte der Staat bisher zu entsenden, um 
eine Bedrohung seiner Investierung durch Flottendemonstrationen abzuwehren, 
Daß es sich hier nicht um gewollte, sondern um sehr unfreiwillige Investierung 
handelt, daran werden sich die Gläubigerstaaten gewöhnen müssen. es sei denn, 
sie verzichten. auf weitere Reparations,,zahlungen‘‘?). 
2. An ihr Kapitaleigentum glauben die ausländischen Besitzer erst dann, 
wenn sie es privatwirtschaftlich-juristisch in der konkreten Form von Aktien, Ob- 
ligationen, Liegenschaften, Hypotheken usw. in der Hand haben. Dann werden sie 
bei ihren Staatsregierungen einen Druck ausüben, daß wir als Schuldnerland ge- 
hätschelt und gepflegt werden, woraus sich die politische Forderung ergibt, 
die Überfremdung zu befördern und nicht zu contrecarrieren, 
solange wir Tribute zahlen. 
1) Über die Frage der Auslandsanleihen s. folgende Auslassungen: Reichstagsrede des 
Finanzministers Köhler vom 29. 3, 27; die „Bochumer Rede“ von Schacht (Kölnische 
Zeitung 19. 11. 27); Dalberg, Auslandsanleihen und Reparationen, Schriften der Studien- 
gesellschaft f. Finanz- und Währungsreform, G. A. Gloeckner, Leipzig 1928; Eucken, Aus- 
landsanleihen (Magazin der Wirtschaft, Januar 1928); Sulzbach, „Produktive Auslands- 
verschuldungen‘“ (Der deutsche Volkswirt 1927 Nr. 45); Sulzbach, Wirtschaft und öffent- 
liche Ausgaben (ebenda Nr. 8); Stolper, Die falsche Rechnung (ebenda Nr. 3); Die Kon- 
junktur- und Strukturpolitik des Reichswirtschaftsministers (Industrie- und Handelszeitung 
1928 Nr. 55); Norden, Die Beratungsstellen für Auslandskredite (ebenda 1927 Nr. 242). 
?) Adolf Weber, Hat Schacht Recht?, Duncker & Humblot, München 1928, S, 10: Die 
Kapitalisten, die ihr Geld im Ausland haben, werden „auch allgemein wirtschaftliche An- 
gelegenheiten ihrer Schuldner zu ihren eignen machen, das Interesse der Gläubiger und 
Schuldner an der wirtschaftlichen Entwicklung des Schuldnerlandes ist solidarisch, ein 
Faktum, das für uns besonders wichtig wird, wenn wir früher oder später zur Revision des 
Dawesplans kommen.“
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.