b) Die Reparationssummen als Kapitalbildung zugunsten Deutschlands.
Wir kommen nunmehr zu der früher besprochenen Klärung des Zweifels,
den mancher Leser noch haben mag und der etwa lauten wird: „Das mag alles rich-
tig sein, aber es muß doch unmöglich sein, so viele Milliarden aufzubringen, so
viele Steuern zu zahlen.“ Unsere Antwort geht zunächst auf die formale Seite der
inneren Aufbringung der Reparation ein. ,
Steuern zahlen hieß früher „zehnten“, den. Zehnten zahlen. Wer hundert
Fahrräder fabriziert, gibt beispielsweise 2 Fahrräder bzw. deren Kaufkraft als
Steuer ab für die Entente. Dem Arbeiter, der 1000: Speichen im Akkord einsetzt,
wird der Lohn für 20 Stück zugunsten. der Entente abgezogen usw. ... Finanz.
technisch gesehen, handelt es sich also um die Bildung von Kapital, das gewisser-
maßen von dem eigenen Fett abgeschwitzt wird, d. h. es handelt sich stets um
einen. Teil der an sich gegebenen Produktion und ist insofern in sich möglich.
Dazu kommt folgende wichtige andere Seite der Erscheinung. Das gewöhnliche
Einheben von Steuerzehnten bedeutet, daß die Kosten, die Verkaufspreise für die
Betriebsleistungen des Staates einkassiert werden. Es handelt sich also um die
Leistungen des Staates, für deren Erlös der Staat nachher Güter und Dienstleistun-
gen einkauft und diese wiederum als Aufwand in den Staatsbetrieben einsetzt.
Aus diesem Aufwand entstehen wieder Leistungen, für deren Erlös, d. i. erneute
Steuerzahlung, wieder Aufwand eingesetzt wird usw. Volkswirtschaftlich und quan-
titativ gesehen, handelt es sich bei der gewöhnlichen Steuereinkassierung, um
genau den gleichen Vorgang, als wenn die Gesamtheit folgender Firmen: L. G. Far-
benindustrie plus Elektrotrust plus Kohlensyndikat plus A.-E.-G. usw. usw. ihre
Fakturenbeträgs bei ihren Käufern einkassiert!). Im Falle der Reparationssteuern
und Abgaben handelt es sich dagegen um eine gänzlich andere Erscheinung! Es
ist keine Steuer gewöhnlicher Art, sondern es handelt sich um eine Zwangsspar-
aktion, um Kapitalbildung schlechthin. Die für Reparationszwecke vom Staat ein-
kassierten Beträge sind nicht wie gewöhnliche Steuern Kostendeckung für vom
Staat erstellte oder noch zu erstellende Leistungen und Staatsdienste; es ist nicht
die Deckung des laufenden Bedarfs, der von da ab wieder zu neuem, bereits
angeordnetem, kapitaldispositiv bereits festliegendem Einsatz
bereit steht, sondern die hinter diesen an den Staat gezehnteten Beträgen zu den-
kenden Güter bedeuten eine Ausweitung des Produktionsapparates über die bisherige
Größe hinaus. Wer immer diese Ausweitung auf seine privatwirtschaftliche oder
fiskalische Rechnung als Unternehmer unternimmt, ist dabei gleichgiltig.?)
Das durch den Zwangssparprozeß der Reparationssteuern und Abgaben sich
bildende Kapital ist Kapital gewöhnlicher Art bis auf den Umstand, daß es später-
hin Ausländer als Eigentümer haben wird?), Es schlägt sich wie gewöhnliches
Kapital nieder in Betonfundamenten, Spinnstühlen. Hochofenanlagen, Ausbildung
1) Mahlberg, Der Betriebsbegriff und das System der Betriebswirtschaftslehre a. a. 0.
Kap. I, 2.
?) H. v. Beckerath, Reparationsagent und deutsche Wirtschaftspolitik, Schroeder-Ver-
lag, Bonn 1928, Seite 43: „Solange uns das Ausland den Transfer borgt, haben die Zahlungen
auf Entschädigungskonto, volkswirtschaftlich gesehen, lediglich die Funktion einer Art Zwangs-
sparkasse.‘ ; nn KO
3) Über die verschiedenen technischen Formen der Kapitalüberfremdung stellt Walb
(a. a. O0. S. 456/57) ein anschauliches System auf.