Die Reparationssummen als Kapitalbildung zu Gunsten Deutschlands. 59
geschieht, verhindert im allgemeinen das privatwirtschaftliche Prinzip, denn die
ausländische Konkurrenz muß erstens die deutschen Betriebe zum vollen Wert
bezahlen, wenn sie sie z, B. stillegen und nur zum Abbruchwert verwerten will,
was nie eine ganz „einfache‘“ Kalkulation ist, und sie muß sich zweitens das er
forderliche Kapital unter Darlegung seiner künftigen Rentabilität verschaffen, was
sie immer, auch ohne Reparationszahlungen gekonnt hätte, sofern eben Rentabilität
nachzuweisen ist, Diese Gefahr ist mithin nicht unbedingt reparationskausal. Im
übrigen. sind die hier denkbaren Verhältnisse so unendlich vielgestaltig und ver-
schieden. — teils günstig, teils ungünstig für uns —, daß die Frage im vorliegenden
Rahmen nicht systematisch erledigt werden kann. Nur auf die Notwendigkeit einer
gründlichen Prüfung der Frage und der Erstellung von gesetzlichen oder anderen
Schutzmaßnahmen, die daraus erforderlich erscheinen könnten, darf hingewiesen
werden 1),
1) Siehe hierzu meine früheren Vorschläge, Mahlberg, Wirtschaftsrelativität, Zeit-
schrift für Handelswissenschaft und Handelspraxis, 1920 Heft 6, 8, 9, Seite 195ff.: „Hier
müßte Volkswirtschaftspolitik größten Stils getrieben werden, zumal der Friedensvertrag Siche-
rungen für die Interessen der Entente errichtet hat, Welche Inlandswerte kommen zuerst an
die Reihe? Wo stört Internationalität des Besitzes am wenigsten, welche Verluste würden
unsere Kultur am meisten schädigen, sollen Betriebe mit personalstarkem oder personal-
schwachem Charakter geschützt werden? Soll städtischer oder ländlicher Grundbesitz ge-
schützt werden, sollen die Ausländer beliebig, ev. ganze zusammenhängende Landstriche auf-
kaufen dürfen, oder sollen schachbrettartig hierfür Grundstücke freigegeben werden?‘