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zielen kann. Durch seine geschäftliche Bildung und Unab
hängigkeit wird der Capitalist in die Lage gesetzt, seine In
teressen innerhalb einer Wirthschaft am wirksamsten vertreten
zu können.
c) Der Arbeiter dagegen ist nicht in der Lage, innerhalb
einer Wirthschaft seine Rechte gebührend zur Geltung zu
bringen; er ist bis zu einem gewissen Grade vom Capitalisten
abhängig. Er kann auch nicht so rasch einen für ihn ungün
stigen Markt verlassen, sei es um in eine andere Wirthschafts-
branche überzugehen, sei es um einen fremden Markt aufzu
suchen. Mittel und Kenntnisse dazu fehlen ihm. In Folge
dieser Verhältnisse wird natürlicherweise der Arbeitslohn ge
drückt; der Arbeiter erhält nicht den ihm gebührenden Antheil
am Gesammteinkommen.
Die wirthschaftliche Harmonie wird somit auf zwiefache
Weise gestört, und zwar in beiden Fällen durch die Arbeiter-
classe: Erstens dadurch, dass sie nicht in dem wünschens-
werthen Maasse bei der Gesammtproduction sich betheiligt;
zweitens dadurch, dass sie bei dem Vertheilungsprocesse ihre
Rechte wirksam zu vertreten nicht im Stande ist.
Es ist Nichts natürlicher, als dass diejenige Classe, welche
die Production am meisten hemmt, auch diejenige sei, welche '
bei der Vertheilung am wenigsten berlleksiehtigt wird. Ja,
man könnte aus diesem Grunde die heutige Gütervertheilung
für eine gerechte halten. Die dauernde Besserung der Lage
des Arbeiterstandes liegt in der Hand aller seiner Mitglieder
selbst, und könnte man diese daher ruhig ihrem Schicksale
überlassen. Allein, es sprechen dagegen zwei Hauptgründe:
1. Die Handlungsweise der Arbeiterclassc bei der Pro
duction ist nicht eine bewusste, sondern die ganz natürliche
Folge einer vernachlässigten Erziehung Diese Vernachlässigung
aber fällt der Gesamratheit zur Last; der Einzelne hat nicht
die Macht, seine Kinder zu unterrichten, und muss es daher
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