B4 Die Sabofage der Reparationszahlung durch den Mechanismus der Weltwirtschaft.
bar erweisen, weil sie zur Ausführung mindestens genau soviel flüssiges franzö-
sisches und belgisches Kapital binden, wie der von deutscher Seite gelieferte
Materialanteil ausmacht. — Die Sachlieferungen machen für die deutsche Arbeit
unbewußt eine riesige Reklame, sie ziehen weitere Bestellungen nach sich, die
nicht über Entschädigungskonto bezahlt werden, und wirken sich aus als ein Teil
der Kraft, die stets das Böse will und doch das Gute schafft 1).“
Die Sachlieferungen stellen eine doppelte Zwangswirtschaft dar, Zunächst wird
das die Sachlieferungen repräsentierende privatwirtschaftliche Kapital durch den
Zwang der Reparationsabgabe in Deutschland gebildet und dann auf dem Wege über
die Verrechnung — Reparationsagent — Ententestaatskassen — an Staatsangehörige
der Empfangsländer übertragen. Daneben läuft der zweite zwangswirtschaftliche
Prozeß dahingehend, daß von irgendwelchen „grünen Tischen“ der Empfangs-
länder die Warenarten und Quantitäten, welche zwangsgeliefert werden sollen, fest-
gestellt werden. Die Sachlieferungen sind Export aus Deutschland, der erfolgt,
nicht weil er privatwirtschaftlicher Initiative entspringt und damit „im Zweifel‘
volkswirtschaftlich rentabel ist, sondern weil der Machtspruch einer Ideologie es
befiehlt und durchsetzt. Immerhin aber bleibt es Export, an dem unsere
deutschen Werke zudem recht gut verdienen, und der von der deutschen
Regierung bezahlt wird. Es leuchtet ein, daß eine doppelte Zwangswirtschaft mit
doppelten Mängeln und Störungen für die weltwirtschaftliche Harmonie verbunden
sein muß. In Abschnitt c) dieses Kapitels haben wir gezeigt, daß auch die Sach-
lieferungen, wenn sie eine strafweise Tributzahlung sein sollen, einen Schlag ins
Wasser bedeuten.
Im Anschluß an den soeben erledigten Abschnitt 2ea ist noch darauf hinzu-
weisen, daß hier die Frage der Kapitaldisposition in Frankreich, England, Bel-
gien usw. ein wenig anders, aber kaum besser liegt. Die französischen Steuerzahler
z. B. brauchen im Betrag der Sachlieferungen aus ihrem Einkommen keinen Teil
zur Deckung des Staatsbedarfs abzugeben. Sie können also über diese Einkommens-
teile nach ihrer Wahl verfügen, d. h. sie disponieren über Teile der französischen
Produktion, so wie sie das für richtig halten. Trotzdem verbraucht natür-
lich die französische Regierung Güter ‚und Dienstleistungen, welche ihr nicht
gezehntet wurden, in ihrem Ausgabeetat, d. h. sie disponiert von sich aus noch
einmal über die obige französische Produktion. Außerdem hat sie, wenn auch
unter „Beratung‘“ durch die betr, Interessentenkreise, welche die Sachlieferungen
empfangen, vom grünen Tisch aus, mehr oder weniger einhirnig die Einfuhr von
Sachlieferungen. disponiert und zahlt mit dem privatwirtschaftlichen Kapitalgegen-
wert derselben ihre Staatslieferanten. Auf dem Wege über die Staatslieferanten
kommen diese Kapitalrechte in die Hand von Sparern, deren Kapital so zwangs-
weise in Anlagen investiert ist, welche durch zwangswirtschaftliche Einhirnigkeit
recht und schlecht entstanden sind und ohne die volkswirtschaftlich ridiculen
Sachlieferungen in dieser Form gewiß nicht entstanden wären.
Zwar kommen jetzt gütermäßig-aktivisch betrachtet auf 2 Teile französisches
Kapital 2 Teile Kapitaltitres, während im Gegensatz hierzu beim Barzahlungs-
system 1 Teil Güter auf 2 Teile Kapitalrechte entfällt, aber die Freude ist durch
die Einhirnigkeit der gütermäßig-aktivischen Assortierung vergällt und außerdem
von kurzer Dauer, wie wir früher gesehen haben. Denn gleichzeitig mit den
Sachlieferungen von Deutschland nach Frankreich, Belgien usw. gehen Exporte
1) Die uneinheitliche Haltung zum Dawesplan, Zuschrift aus „Kreisen der Groß-
wirtschaft‘ an die Kölnische Zeitung vom 13. 9. 27.