Full text: Das Jungdeutsche Manifest

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Rechte und Pflichten der Nachbarschaft 
Die Pflichten der Nachbarschaft als der kleinsten Zelle des Volks— 
staates ergeben sich im weiteren aus der Entwicklung. Sie sind um— 
grenzt durch den Zweck der Nachbarschaft, die Führung des Staates 
zu erleichtern. Sie werden sich mit der moralischen Festigung des 
Volksstaates zweifellos mehren. 
Der Volksstaat hat ein Interesse, um ein im höchsten 
Maße verantwortlhiches Staatsbürgertum zu schaffen, 
hm auch möglichst viel Pflichten aufzuerlegen. 
Die grundlegende Pflicht besteht in der Erziehung zu einer sach— 
lichen Beurteilung aller Probleme der Staatsführung. Die Rechte 
des einzelnen Staatsbürgers innerhalb der Nachbarschaft bestehen zu— 
aächst in der freien Meinungsäußerung innerhalb des staatsbürger— 
lichen Lebens. Die Nachbarschaft selbst ist eine mit bestimmten ver— 
fassungsmäßigen Rechten ausgestattete politische Körperschaft. Die 
Gesamtzahl der Nachbarschaften ist das größte Forum mit politischer 
Verantwortlichkeit im Volksstaat. 
Bei der Entscheidung lebenswichtiger Fragen für 
die gesamte Nation sieht die Verfassung in bestimmten 
Fällen als weitestgreifende Feststellung des Volks⸗— 
willens die nachbarschaftsweise Abstimmung des ge— 
samten Staatsbürgertums der Nation vor. Diese Nach— 
barschaftsabstimmung tritt an Stelle der Volksabstim⸗— 
mung im modernen Massenstaat. 
Sie stellt im Gegensatz zu ihr eine organische und individuelle 
Erfassung des Volkswillens dar. Der Wille zur politischen Gestal— 
tung sowie zur Gesetzgebung kann auch von unten nach oben getragen 
werden. Das soll bedeuten, daß auch die Staatsbürgerschaft einer 
Nachbarschaft in der Lage ist, auf verfassungsrechtlichem Wege ihre 
gestalteten Wünsche den höheren Instanzen des Volksstaates zur Be⸗ 
schlußfassung vorzulegen. 
Die gestaltende Initiative kann sowohl von oben wie 
von unten, vom Staat wie vom Volk ausgehen. 
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