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X.
Neue Anschauungen, die das Staatsbürgertum mit seiner Ge⸗
meinschaftswerdung erfüllen, fordern auch den Schutz der Gemein—
schaft in einem vollkommeneren Maße als bisher.
Der Schutz der Ehre wird zur unerläßlichen For—
derung dieses neuen Staatsbürgertums.
Der Schutz der Gemeinschaft gegen alle Fehler, Vergehen und
Verbrechen, welche ihren Bestand erschüttern, wird zur unabänder—
lichen Forderung für die Sicherung der neu entstehenden Gemein—
schaftswerte des Volkes.
Führung der Nachbarschaft
Die Gedankengänge dieses Manifestes sollen sich darauf beschrän—
ken, den Volksstaat und seine Gliederung in rohen Umrissen zu
zeichnen. Alle weiteren Einzelheiten sind der anschließenden Arbeit
weiterer Ausgestaltung überlassen. Dieses trifft besonders für die
Lebens⸗ und Führungsformen der Nachbarschaft zu. Es wird eine
der größten praktischen Aufgaben des Volksstaates sein, die Regeln
und Gesetze für eine sachgemäße Führung und Entwicklung der
Nachbarschaft in der Verfassung zu verankern. Die praktische Ein—
richtung dieser politischen Körperschaft führt zu einer Unzahl von
Grundfragen für die Regelung ihres Bestandes. Eine endgültige Rege⸗
lung wird erst dann möglich sein, wenn die Praxis dieser neuen
Zörperschaft zu abgeschlossenen Erfahrungen geführt hat.
Wenn der Volksstaat der staatsbürgerlichen Nachbar—
schaft die ihr zukommende Verantwortung übertragen
hat, ist das politische Werden im Fluß.
Die Notwendigkeit, in dieser kleinsten Zelle des Staates die
Brundforderungen des Volksstaates zu verwirklichen, duldet keinen
Aufschub. Die Nachbarschaft ist im Verhältnis zum Staat ein Stät⸗
lein in der entsprechenden Verkleinerung. Dementsprechend müssen
auch in ihrer praktischen Betätigung alle die Fragen im entsprechenden
Verhältnis auftreten, welche das gesamte Staatswesen betreffen. Die
Theorien, welche die politische Betätigung der Nachbarschaft gebiert,
werden zu Grundtheorien des Staatslebens an sich.
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