40. 2.Buch. Die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushaltes u. das Budget.
land ist der Einfluß des Finanzministers ein bedeutender, was schon
Folge der politischen Stellung des First Lord of the Treasury
und der Organisation des Finanzministeriums ist.
Der vom Finanzministerium ‚verfaßte und mit einem Motiven-
bericht versehene Budgetentwurf wird der Legislative zur Verhand-
lung vorgelegt. Um die gründliche Behandlung des Budgets zu.
fördern, haben sich in den verschiedenen gesetzgebenden Körpern
verschiedene Systeme entwickelt. Der Systeme sind namentlich
drei: 1. das sogenannte englische System; 2. das Klassensystem 5
3. das Ausschußsystem. Die Eigentümlichkeit des englischen Systems
besteht darin, daß das ganze Haus der Repräsentanten sich als
Ausschuß konstituiert, resp. als zwei Ausschüsse; in der Eigenschaft
als Commitee of Supply werden die Ausgaben, in der Eigenschaft
als Commitee of ways and means werden die Einnahmen verhandelt.
Der Grund dieser Verhandlungsart ist der, daß die Verhandlung
zwanglos und weniger formell sei, es wird mehr auf die Sache, als
auf die rednerische Darstellung Gewicht gelegt. Dies hat den Vor-
teil, daß jeder, der Fachkenntnisse besitzt, aber entweder kein.
Redner ist oder keine Lust hat, an rednerischen Produktionen teil-
zunehmen, seine Fachkenntnisse dem Ausschuß zur Verfügung:
stellen wird. Auch ist es gestattet, im Ausschuß mehrmals das
Wort zu ergreifen. Und da an diesen ausschußmäßigen Beratungen
alle Mitglieder des Hauses teilnehmen, wird die öffentliche Ver-
handlung im Plenum entlastet und abgekürzt, denn viele begnügen
sich damit, daß sie ihre Meinung im Ausschuß vorgetragen haben.
Auch die spezielle Debatte wird mehr in den Ausschuß verlegt.
Unleugbar hat dieses System seine großen Vorteile, doch hängt.
dasselbe mit dem eigentümlichen Charakter des englischen Parlaments
und mit der dortigen Behandlung des Budgetrechts zusammen, so
daß von einer Nachahmung kaum die Rede sein kann. Übrigens
gibt es Schriftsteller, die das System überhaupt bemängeln, welches.
nur infolge des englischen Selfgovernments und des dortigen politi-
schen Geistes gut funktioniert (Adams, Finance S. 146). Das
Klassensystem besteht in mehreren Staaten, so auch in Frankreich.
Beim Klassensystem werden alle Mitglieder des gesetzgebendem
Körpers in Klassen eingeteilt. Auch bei diesem System hat also
jedes Mitglied die Gelegenheit, an der Beratung des Budgets teilzu-
nehmen. Die Beratung in den Klassen schließt in Frankreich
damit ab, daß jede Klasse drei Mitglieder wählt und die von den
Klassen gewählten 33 Mitglieder bilden die eigentliche Budget-'
kommission. Dieses System hat sich nicht besonders bewährt; das:
Votum des ‚Ausschusses hat kein großes Gewicht, es ist bloß ein