Contents: Das Jungdeutsche Manifest

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Die Erstehung der Führerschaft im Volksstaat 
Im Volksstaat muß jeder einzelne Staatsbürger unmittelbar 
und mittelbar an der Erstehung der Führerschaft beteiligt sein. Diese 
Mitbeteiligung, das demokratische Grundrecht des Staatsbürgertums, 
kann nur in Form einer Wahl erfolgen. Es ist aber bereits ausgeführt, 
welche Gefahren in der Methode liegen, mit der der moderne partei⸗ 
istische Staat die Wahl vollzieht. Nach dieser Methode wird der 
Abgeordnete durch eine Masse gewählt. Dem größten Teil der Mit— 
zlieder dieser Masse ist er unbekannt. Damit sinkt die Wahl zu einer 
Scheinhandlung herab. Die wahre Entscheidung über die Wahl liegt 
in der Hand der Person oder der Personen, die über die Mittel ver— 
fügen, die Masse zu beeinflussen. Die Erfahrung hat weiter ge— 
lehrt, daß die Masse nur ein bedingtes Urteil besitzt und daß sie 
der jeweiligen Beeinflussung voll und ganz unterliegt. Der Einzelne 
zibt seine Stimme unter dieser Beeinflussung ab. Dementsprechend 
darf der Masse schon im Interesse des Einzelmenschen, der in ihr 
richt zur Geltung kommt, der wichtige Staatsakt der Führerwahl nicht 
ainvertraut werden. Es muß eine andere Methode angewandt wer—⸗ 
den, nach der der einzelne Staatsbürger seinen Wahlakt vollzieht. 
Der Volksstaat ist kein Massenstaat, sondern ein Gemeinschaftsstaat. 
Nicht die Masse, sondern die organisierte Gemeinschaft übernimmt 
die Wahl des Führers. Bei der Wahl der höheren Führer, die einer 
größeren Anzahl von Gemeinschaften vorstehen, entscheidet nicht die 
Masse der Einzelmenschen, welche sämtlichen Gemeinschaften ange— 
hören, sondern die Gemeinschaft der Führer, welche an der Spitze 
der einzelnen Gemeinschaften von Staatsbürgern steht. 
Die grundlegende Gemeinschaft ist die Nachbarschaft. 
Brundsätzlich muß jede Wahl in einem solchen Kreis 
von Menschen gezeitigt werden, innerhalb dessen ein 
seder die Möglichkeit hat, den Anwärter für das Führer—⸗ 
amt zu kennen und sich ein eigenes Urteil über ihn 
zu bilden. 
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