Full text: Das Jungdeutsche Manifest

recht verlundet. Was von der Scheingleichheit dieses Wahlrechtes 
zu halten ist, wurde bereits ausgeführt. 
Es liegt aber auch ein weiterer Fehler in dieser 
Anordnung, daß nämlich die Belange der Gesamtheit 
von Volk und Staat nicht genügend geschützt sind. 
Die Notwendigkeit dieses Schutzes tritt um so mehr in den 
Vordergrund, als die materialistischen Strömungen unserer Zeit an 
sich schon geneigt sind, wenig Rücksicht auf das Gesamtwohl zu 
nehmen. Die Mitarbeit an der Gestaltung der gesamten Führerschaft 
stellt sich für den einzelnen Staatsbürger in Form seines Wahl-⸗ 
rechtes dar. 
Dem einzelnen Staatsbürger wohnt aber nicht ohne weiteres 
der Weitblick inne, mit dem der Staat die Dinge der Gesamtheit 
betrachten muß. Der Blick der Einzelnen und auch der Unterführer 
ist notwendigerweise auf die örtlichen und besonderen Verhältnisse 
gelenkt, die ihnen besonders naheliegen und in denen sich ihre verant⸗ 
wortliche Tätigkeit abspielt. Der Staat aber muß sein Handeln 
von der Sorge für die Gesamtheit abhängig machen. Er muß infolge⸗ 
dessen auch oft gegen die Wünsche Einzelner oder sogar ganzer 
Volksteile auftreten. Die Erfordernisse des Einzelnen oder eines 
Volksteiles stoßen oft mit denen des übrigen Volkes zusammen. 
Das Wohl der Gesamtheit von Volk und Staat erfordert einen 
Ausgleich. Dieser Ausgleich der Interessen liegt nicht nur in der 
Tätigkeit des Führers. Er liegt bereits in der Auswahl seiner 
Person. 
Um diese ausgleichende Wirkung von vornherein 
vorzubereiten, soll auch dem Staate ein Mitbestim— 
mungsrecht in der Auswahl des Führers gegeben 
werden. 
Der Staat, dargestellt durch die Gemeinschaft seiner Führer, denen 
die Sorge für die Gemeinschaft ebenso wie für den Einzelnen zum 
lebendigen Beruf geworden ist, hat auch eine besondere Möglichkeit, 
den Wert des einzelnen Führers zu beurteilen. 
Ebensowie die Gemeinschaftden einzelnen Staats—⸗ 
bürger läutert und durch die persönliche Berührung 
eine tiefer schürfende Prüfung des inneren Wertes 
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