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damit in die lebendigen Kräfte des Staates eine
Frage der Führerschaft.
Jede an Kastenbegriffe gebundene Führerschaft empfindet den
Fortschritt als einen Griff nach ihrer Macht und nach ihren Rechten.
Der Volksstaat aber, dessen ganzes Werden auf dem Leben der
Nation aufgebaut ist, fordert Gesetze, denen zufolge sich die Führer—⸗
schaft unaufhörlich im Sinne der Triebkräfte der Nation erneuert und
ergänzt. Er fordert eine Methode dieser unaufhörlichen Ergänzung,
welche das Staatswesen nicht durch Revolutionen erschüttert, sondern
dasselbe in einem dauernden Zustand gesunder organischer Evolu—⸗
tionierung erhält.
Diese gesunde Evolution sieht der jungdeutsche Ge—
danke in der natürlichen und verfassungsmäßigen Fort—
entwicklung der Führerschaft im Volksstaat.
Die Fortentwicklung des Führers in der Praris
seines Amtes
Nur der Führer kann das Vertrauen der Seinen besitzen und den
Aufgaben gerecht werden, die der Staat auf seine Schultern legt, der
tief im Leben wurzelt.
Die Lebensfähigkeit des Staates hängt von der
Lebenskenntnis seiner Träger ab.
Der gelehrte und gebildete Mensch ist nicht bebdingungslos zum
Führer geeignet. Man kann einen Fachmaun vom Lehrstuhl aus
schaffen. Der Führer aber muß im Strom des Lebens ausreifen.
Je mehr er mitten hinein in das Leben gestellt wird, um so mehr
wächst er an Geist und Erkenntnis für sein hohes Amt. Die Lehre
vom Volksstaat stellt den Führer, den Vertreter des Staates, mitten
in das Leben staatsbürgerlicher Gemeinschaft hinein. Er üůberträgt
ihm eine Verantwortung, die ihn mit dem Augenblick seines Amts⸗
antrittes zur praltischen Betätigung seiner gesamten Fuͤhrerfähig⸗
keiten zwingt. Alles, was den Führer ziert, was zur Wissenschaft
des Führers gehört, was kein Mensch in theoretischen Lehrstunden
erlernen kann, tritt in der Form des praktischen Erlebens und der
oraktischen Verantwortung an ihn heran. Die Lehre vom Volks⸗
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