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IX. Abschnitt
Aeugliederung des Reiches
Das Binnbild der Gotif
Der Freiherr vom Stein lehrte für den Wiederaufbau Preußens
die Dezentralisation in mitverantwortliche Körperschaften. Er gab
diesen Körperschaften das Recht der Selbstverwaltung, um hiermit
die Verbindung der Staatsbürgerschaft mit dem Staat zu verankern.
Die Forderung nach Dezentralisation hängt also mit der Begriffswelt
von Weimar zusammen. Dem Geist von Weimar ist im Volksstaat
zurch die Einteilung der gesamten Staatsbürgerschaft in verantwort—
liche Nachbarschaften Rechnung getragen. Die Lehre vom Volksstaat
gipfelt in einer Verflechtung der Begriffe von Potsdam und
Weimar. Nachdem der Geist von Weimar zu seinem Recht gekommen
st, ist es eine weitere Frage, wie die Forderungen, die der Geist von
Potsdam stellt, verwirklicht werden. Sein Inbegriff ist der Gedanke
der disziplinierten Organisation.
Dementsprechend fordert er nach der vollzogenen
Dezentralisation die im gesamten Interesse des
Staates notwendige Zentralisation des Willens.
Nachdem der Beweis erbracht ist, daß eine Zentralisation des
Willens in einer einzigen Versammlung der gesamten Staatsbürger—
schaft und hier vollzogener bindender Beschlüsse nicht möglich ist, muß
eine Neuordnung für die Lösung dieser Aufgabe gefunden werden. Sie
liegt in der organisatorischen Struktur des Volksstaates. Sie folgt
der organisatorischen Struktur der Führerschaft.
Der organisatorische Aufbau des Volksstaates folgt
innbildlich den Baugesetzen des gotischen Domes.
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