Full text: Das Jungdeutsche Manifest

—— — 
— 
sMWB2————— — 
X. Abschnitt 
Die Kur 
Der Begriff 
Die Kur ist die Staatshandlung im Volksstaat, nach der die 
Führerschaft erstanden, erhalten und fortentwickelt wird. In der Kur 
verflechten sich die Begriffe von Potsdam und Weimar. 
Die Kur verflicht den Willen des Staates mit dem 
Willen des Volkes. 
Die Kurhandlung setzt sich aus Wahl und Bestätigung zusammen. 
In der Wahl sprechen die Geführten der Persönlichkeit des Führers 
ihr Vertrauen aus. In der Bestätigung erhält er das Vertrauen 
des Staates. Die Geführten verkörpern sich in der Nachbarschaft 
durch die Gesamtheit der ihr angehörenden Staatsbürger, im übrigen 
Aufbau der Führerschaft durch das Kapitel der untergeordneten Führer. 
Der Staat verkörpert sich durch den vorgesetzten Führer dessen, 
der gekürt werden soll. 
In der Kur vollzieht sich ein Einigungsakt zwischen 
Volk und Staat über die Besetzung einer Führerstelle 
im Volksstaat. Die Entziehung des Bertrauens von 
einem Teil führt zum Sturze des Kurführers. 
Die Wahl 
Jede Wahl eines Kurführers ist im Einvernehmen mit seinem 
vorgesetzten Führer zu zeitigen. Dieser vorgesetzte Führer hat dar⸗ 
über zu wachen, daß die Wahl nach den Gesetzen der Verfassung er—⸗ 
folgt. 
134
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.