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X. Abschnitt
Die Kur
Der Begriff
Die Kur ist die Staatshandlung im Volksstaat, nach der die
Führerschaft erstanden, erhalten und fortentwickelt wird. In der Kur
verflechten sich die Begriffe von Potsdam und Weimar.
Die Kur verflicht den Willen des Staates mit dem
Willen des Volkes.
Die Kurhandlung setzt sich aus Wahl und Bestätigung zusammen.
In der Wahl sprechen die Geführten der Persönlichkeit des Führers
ihr Vertrauen aus. In der Bestätigung erhält er das Vertrauen
des Staates. Die Geführten verkörpern sich in der Nachbarschaft
durch die Gesamtheit der ihr angehörenden Staatsbürger, im übrigen
Aufbau der Führerschaft durch das Kapitel der untergeordneten Führer.
Der Staat verkörpert sich durch den vorgesetzten Führer dessen,
der gekürt werden soll.
In der Kur vollzieht sich ein Einigungsakt zwischen
Volk und Staat über die Besetzung einer Führerstelle
im Volksstaat. Die Entziehung des Bertrauens von
einem Teil führt zum Sturze des Kurführers.
Die Wahl
Jede Wahl eines Kurführers ist im Einvernehmen mit seinem
vorgesetzten Führer zu zeitigen. Dieser vorgesetzte Führer hat dar⸗
über zu wachen, daß die Wahl nach den Gesetzen der Verfassung er—⸗
folgt.
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