Full text: Das Jungdeutsche Manifest

sichtbaren Führer und Gewalten, sondern nur die sichtbaren Kur— 
führer aller Grade. Der Kurführer wird mit seinem Amtsantritt 
nicht von seiner Gefolgschaft gelöst. Er bleibt während der Dauer 
jseines Amtes der bodenständige Führer und wurzelt inmitten seines 
Wirkungskreises. Die Kapitel sind nur zeitweise einberufene Zu⸗ 
sammenkünfte der Führer. Die parlamentarische Session des moder— 
nen Parlamentarismus kommt in Fortfall. Neben den regelmäßigen 
Kapiteltagungen, welche die Verfassung vorschreibt, können jederzeit 
aus besonderen Anlässen sowohl auf Initiativen von oben wie von 
unten besondere Kapiteltagungen angeordnet werden. 
Die Neugliederung des Reiches bestimmt auch die Zahl und den 
Umfang der Kapitel, welche in Form der Volksvertretungen im 
neuen Sinne des Volksstaates innerhalb des Reiches bestehen. 
Die Führer der Nachbarschaft eines Bezirkes bil— 
den das Bezirkskapitel. 
Die Führer der Bezirke eines Gaues bilden das 
Gaukapitel. 
Die Führer der Gaue eines Stammesgebietes bil— 
den das Stammeskapitel. 
Die Führer der einzelnen Stammesgebiete bilden 
das Reichskapitel. 
Das Reichskapitel ist die oberste Instanz des Rei— 
ches, dem die Verantwortung für die Führung des 
Reiches obliegt. 
Je nach der Wichtigkeit der politischen Fragen, der Gesetze und 
Anordnungen, welche im Interesse des gesamten Volkes zu ent⸗ 
scheiden sind, sieht die Verfassung die Verbreiterung der Mitverant— 
wortung des Volkes vor. Sie kann infolgedessen die Anrufung der 
Entscheidung erweiterter Reichskapitel vorschreiben. Dementsprechend 
ist das Reichsgauführerkapitel eine Zusammenfassung aller Gauführer 
des Reiches aus sämtlichen Stammesgebieten, einschließlich der Stam⸗ 
mesführer. Ein Reichsbezirksführerkapitel wäre eine Zusammenfassung 
sümtlicher Stammesführer, Gauführer und Bezirksführer des Reiches. 
Ein Reichskapitel der Nachbarschaftsführer würde dieses Forum der 
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