sichtbaren Führer und Gewalten, sondern nur die sichtbaren Kur—
führer aller Grade. Der Kurführer wird mit seinem Amtsantritt
nicht von seiner Gefolgschaft gelöst. Er bleibt während der Dauer
jseines Amtes der bodenständige Führer und wurzelt inmitten seines
Wirkungskreises. Die Kapitel sind nur zeitweise einberufene Zu⸗
sammenkünfte der Führer. Die parlamentarische Session des moder—
nen Parlamentarismus kommt in Fortfall. Neben den regelmäßigen
Kapiteltagungen, welche die Verfassung vorschreibt, können jederzeit
aus besonderen Anlässen sowohl auf Initiativen von oben wie von
unten besondere Kapiteltagungen angeordnet werden.
Die Neugliederung des Reiches bestimmt auch die Zahl und den
Umfang der Kapitel, welche in Form der Volksvertretungen im
neuen Sinne des Volksstaates innerhalb des Reiches bestehen.
Die Führer der Nachbarschaft eines Bezirkes bil—
den das Bezirkskapitel.
Die Führer der Bezirke eines Gaues bilden das
Gaukapitel.
Die Führer der Gaue eines Stammesgebietes bil—
den das Stammeskapitel.
Die Führer der einzelnen Stammesgebiete bilden
das Reichskapitel.
Das Reichskapitel ist die oberste Instanz des Rei—
ches, dem die Verantwortung für die Führung des
Reiches obliegt.
Je nach der Wichtigkeit der politischen Fragen, der Gesetze und
Anordnungen, welche im Interesse des gesamten Volkes zu ent⸗
scheiden sind, sieht die Verfassung die Verbreiterung der Mitverant—
wortung des Volkes vor. Sie kann infolgedessen die Anrufung der
Entscheidung erweiterter Reichskapitel vorschreiben. Dementsprechend
ist das Reichsgauführerkapitel eine Zusammenfassung aller Gauführer
des Reiches aus sämtlichen Stammesgebieten, einschließlich der Stam⸗
mesführer. Ein Reichsbezirksführerkapitel wäre eine Zusammenfassung
sümtlicher Stammesführer, Gauführer und Bezirksführer des Reiches.
Ein Reichskapitel der Nachbarschaftsführer würde dieses Forum der
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