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Führerfolge jahrhundertelang an ein Geschlecht, das
hdaus Habsburg, gefesselt war.
Der Grundsatz des Kurführertums besteht aus Bestätigung und
Wahl. Für die oberste Spitze des Reiches muß die Bestätigung fort⸗
sallen, weil eine höhere staatliche Gewalt nicht vorhanden ist.
In der Kur des obersten Führers des gesamten
Deutschen Reiches muß also eine andere Sicherung
verankert werden, welche jeden Zweifel über die
Rechtmäßigkeit der Führerfolge ausschließt.
Darum muß die Kur des Reichsführers nach anderen Gesetzen
erfolgen, wie die Kur jedes anderen Führers im Reich.
Wenn das Kurführertum des Reichsführers durch
irgendein Ereignjs hinfällig geworden ist, so beruft
der Reichssverweser das Reichskapitel zur Kur des
neuen Reichsführers ohne ieden Zeitaufschub ein.
Die Sicherung und Uberwachung dieser Kur liegt
dem Reichsverweser ob.
Der Reichsverweser wird mit dem Amtsantritt des Reichsführers
von diesem bestimmt und durch das Reichskapitel bestätigt. Er
ist der Führer der Reichswache. Sowohl der Reichsverweser wie
auch die Reichswache werden besonders auf die verfassungsmäßige
Aüberwachung der Kur des Reichsführers vereidigt. Der Reichsverweser
muß eine bestimmte Anzahl von Jahren Kurführer gewesen sein.
Mit seiner Ernennung darf er kein Kurführeramt mehr bekleiden.
Ausgenommen ist der unten genannte Fall. Der Reichsverweser
ist verantwortlich für die Klausur des Reichskapitels.
Die Klausur des Reichskapitels besteht in seiner völligen Ab—
schließung von der Welt. Die Abschließung wird durch die Reichs—
wache gesichert. Während der Klausur übernimmt der Reichsverweser
die Stellvertretung des Reichsführers. Er ist nicht berechtigt, Gesetze
zu erlassen. Die Staatsentwicklung ruht während dieser Zeit. Die
Staatsführung liegt in seiner Hand. Sobald das Reichskapitel den
Reichsverweser von der Durchführung der Kur des neuen Reichs-
führers benachrichtigt, hat er sich in das Reichskapitel zu begeben
und die Rechtmäßigkeit der Kur zu prüfen.
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