A
—
berschließen. Die West —Ost-Bewegung innerhalb des Reiches muß
sich auch über die gegenwärtigen Grenzen sortsetzen. Es ist daher
zine Aufgabe der deutschen Außenpolitik, dem deutschen Volke das
Niederlassungsrecht in den östlichen Randgebieten zu gewinnen. Die
sKolonisationsarbeit der Volksdienstpflicht muß sich auch über die
Brenzen hinweg fortsetzen.
Großgrunoͤbesitz und Kolonisation
Das in seinen Räumen beengte deutsche Volk muß den Wider—
stand extensiv bewirtschafteter Latifundien überwinden. Die Koloni—
sjationsarbeit der Volksdienstpflicht muß also in die großen Grund—
herrschaften eindringen. Es ist Sache des Volksdienstministeriums
und der Wirtschaftskammer, im Volksstaat diese Kolonisation so aus—
zuführen, daß für die Gesamtbewirtschaftung des deutschen Bodens
ein Gewinn an Nutznießung erzielt wird. Wo diese Erhöhung der
Rutznießung durch Bauernsiedlungen möglich ist, erfolgt die Aus—
einandersetzung zwischen Staat und Großgrundbesitz in Form der
Erbpacht. Bei der Landentnahme zur Anlage von Kleinsiedlungen
erfolgt sie durch Verkauf an das Volksdienstministerium. Der Groß—
grundbesitz wird insofern nicht geschädigt, als die Kolonisation den
Wert seines Besitzes mindestens in dem Maße steigert, als sie Opfer
von ihm verlangt.
Die grundlegende außenpolitische Forderung des Volksstaates ist
der Wiedererwerb des Korridors. Der Erwerb dieses Landstriches,
der das Deutsche Reich zertrennt, ist eine Lebensnotwendigkeit des
deutschen Volkes, der sich die Welt auf die Dauer nicht verschließen
kann. Die intensivste Kultivierung dieses Landgebietes gehört zu
den wesentlichsten Zukunftsaufgaben der allgemeinen Volksdienstpflicht.
Lanolose
J
Es ist die kolonisatorische Aufgabe der Volksdienstpflicht, lebens⸗
fähige Gemeindewesen zu schaffen, die in der Lage sind, Siedler
anzuziehen und aufzunehmen.
164