Full text : Acht Gutachten über die Sonntagsruhe im Handelsgewerbe

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Sonntagsarbeit  auskommt.  Es  wäre  hier  also  nur  der  kleine
Schritt  zu  machen,  auch  für  den  Rest  der  Betriebe  im  Großhandel
völlige  Sonntagsruhe  vorzuschreiben.  Wenn  der  größere  Teil  der
Betriebe  durch  die  Sonntagsruhe  nicht  geschädigt  wird,  so  ist  sicher
anzunehmen,  daß  auch  der  kleinere  Teil  Schädigungen  nicht  erleiden
wird,  um  so  mehr  kommt  man  zu  diesem  Schluß,  wenn  man  die  Dauer
der  üblichen  Arbeitszeit  an  Sonntagen  in  den  Kontoren  betrachtet.
Von  den  4516  Kontoren,  in  denen  nach  der  Erhebung  über  die
Arbeitszeit  in  Kontoren  regelmäßig  gearbeitet  wurde,  haben  rund
30  %  eine  Arbeitszeit  über  2  bis  5  Stunden,  während  in  70  °/ 0
dieser  Betriebe  nur  bis  2  Stunden  an  Sonntagen  gearbeitet
wurde.  Auf  diese  wenigen  Stunden  muß  aber  der  Großhandel
verzichten  können,  denn  was  in  einer  Arbeitszeit  von  1—2  Stunden
an  Sonntagen  geleistet  werden  kann,  das  kann  ebenso  gut  am
nächsten  Wochentage  mit  erledigt  werden.  Den  Handlungsgehilfen
aber  wird  durch  diese  wenigen  Stunden  die  freie  Verfügung
über  den  Sonntag  genommen.  Ein  Bedürfnis  nach  Sonntagsarbeit ­
  besteht  nach  alledem  für  den  Großhandel  absolut  nicht,  die
gegenteiligen  Anschauungen  der  Handelskammern,  die  sie  in  ihren
Gutachten  zur  Arbeitszeit  in  Kontoren  geäußert  haben,  können
hier  nicht  maßgebend  sein,  da  bei  den  mündlichen  Vernehmungen
von  Auskunftspersonen  durch  den  Beirat  für  Arbeiterstatistik  vom
10.  bis  13.  April  1905  sich  zeigte,  daß  die  Prinzipale  selbst  die
von  den  Handelskammern  gehegten  Befürchtungen  gegen  die  Einführung ­
  völliger  Sonntagsruhe  im  Großhandel  nicht  teilen.
Einige  Handelskammern  haben  allerdings  auch  in  ihrem  Gutachten
konstatiert,  daß  die  Sonntagsarbeit  in  Kontoren  eine  geringfügige
ist,  das  sollte  aber  nicht  Veranlassung  sein  können,  an  dieser
geringfügigen  Sonntagsarbeit  festzuhalten,  sondern  im  Gegenteil
erst  recht  dazu  Anlaß  geben,  die  Sonntagsarbeit  in  Kontoren
vollends  zu  beseitigen.
Im  Kleinhandel  muß  die  angebliche  Rücksicht  auf  die
Konsumenten,  namentlich  die  der  Arbeiterklasse  angehörigen  Konsumenten, ­
  herhalten,  um  die  Durchführbarkeit  der  völligen  Sonntagsruhe ­
  zu  verneinen.  Aber  hier  werden  Rücksichten  auf  andere
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