Full text: Das Jungdeutsche Manifest

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Die christliche Staatsbürgerschaft des Deutschen Reiches ist in 
zwei große Kirchen geteilt. Wer die nationale Einheit dieses Reiches 
auf das Glaubensbekenntnis zu der einen oder der anderen Kirche 
begründen will, der zerstört die Möglichkeit einer Reichseinheit. Keine 
der beiden Kirchen fordert einen solchen Chauvinismus ihrer Gläu— 
bigen. Beide Kirchen fordern von ihren Gläubigen die Erfüllung 
der staatsbürgerlichen Pflichten gegenüber der historisch gewordenen 
und darum gottgewollten jeweiligen Obrigkeit. Das Großdeutsche 
Reich, die Sehnsucht aller Träume deutschen Volkstums, ist zur Hälfte 
dem katholischen und zur Hälfte dem evangelischen Glauben zugetan. 
Wer also nur vom Standpunkt eines Glaubens und 
einer Kirche denkt, der zertrennt das Deutsche Reich in 
zwei Teile. Wer aber die Einheit des Reiches im Geiste 
derchristlichen Nächstenliebe nächstgeborener oder nächst— 
lebender Nachbarn will, der muß das irdische Leben 
vom Standpunkte der religiösen Duldsamkeitbetrachten. 
Diese Duldsamkeit ist für beide Kirchen Gesetz, wenn die Freiheit 
der kirchlichen Gebräuche gesichert ist. 
Beide Kirchen sind in ihrem Wesen duldsam. Die katholische Kirche 
ist in den Dogmen ihrer Religionsübung unduldsam. Die evangelische 
Kirche ist selbst in der Auswirkung ihres Glaubensbekenntnisses 
duldsam. 
Die religiöse Einstellung des Volksstaates wurzelt in der demü— 
tigen Achtung der Religiosität. Eine Gefährdung der Religion irgend— 
zines Volksteiles ist eine Unmöglichkeit. 
Diese Betonung und Bewertung der seelischen Auffassungen und 
Begriffe sichert jede Religion vor Vergewaltigung ihres Eigenlebens. 
Die Achtung vor dem religiösen Bekenntnis des Einzelnen wird zur 
Sicherung gegenüber jeder Gefährdung der religiösen Freiheit. Damit 
ist allen denen der Boden unter den Füßen entzogen, die aus der 
angeblichen Gefährdung der Religion politische, ja noch mehr, sogar 
parteipolitische Münze zu schlagen versuchen. 
Diese Grundsätze bestimmen das Verhältnis der Kirche zum 
Volksstaat. 
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