Full text: Das Jungdeutsche Manifest

mve 
—BR 
— 
Alle weiteren Bestimmungen sind nicht etwa eine 
Brundfrage im Neubau der Staaten, sondern sie sind 
eine Angelegenheit der Vereinbarung zwischen dem vor— 
handenen Staat und der Kirche. 
Sie gehören daher für die Begründung des Volksstaates in das 
Gebiet der Vereinbarungen zwischen Staat und Kirche. 
Diesen Vereinbarungen soll durch das jungdeutsche Manifest nicht 
vorgegriffen werden, das nur die Aufgabe hat, die Umrisse der 
Staatsordnung zu zeichnen. Aber ihr wahrer Sinn sei durch das 
Wort eines katholischen Kaplans gekennzeichnet, der in der großen Zeit 
nationaler Kraftentfaltung, im Weltkriege, das große, schicksalbestim⸗ 
mende Wort prägte: 
Im Kriege gehen wir als gute Christen ein jeder in 
seine Kirche. Ein jeder betet zu Gott, so, wie es ihn 
sein Glauben gelehrt hat. Und wenn wir gebetet haben, 
ein jeder als guter Christ, dann reichen wir uns die 
Hände als Nächste und Deutsche, als Brüder eines Vater— 
landes. 
In demselben Sinne findet sich das deutsche Staatsbürgertum 
im Dienste am Volksstaat über die konfessionellen Gegensätze hinweg 
geeint. 
Glaubensausübung und Erfüllung der staatsbürger— 
lichen Pflichten können in keinen Gegensatz geraten. 
7 
154 
*4 
3
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.