Im jungdeutschen Bekenntnis wurzeln bereits die
staatsbürgerlichen Rechtsbegriffe von Weimar. In der
Bezeichnung „Orden“ verankerte sich der Pflichtbegriff
von Potsdam. Mit dem Ordensbegriff verband sich der
Begriffdes Willens, der Pflicht und der Zucht im Gegen—
jatz zur materialistischen Entartung des Freiheits—
zedankens revolutionärer Prägung. In der Bezeichnung
„Jungdeutscher Orden“ lebte bereits der Wille zur An—⸗
wendung des mystischen Rhythmus beim Werden der
Bemeinschaft.
Die neue Organisationsform des Jungdeutschen Ordens hatte
bald Gelegenheit, ihre Kraft zu beweisen.
Die schwache junge Republik brauchte Kräfte zur Befestigung der
inneren Ordnung und zur Behauptung gegen äußere Angriffe. Der
Jungdeutsche Orden bewies in allen Kämpfen den hohen Wert seiner
jungen Organisation. Bei den inneren Unruhen, im Verteidigungs—
kampf an der oberschlesischen Grenze, im Ruhrkampf und in den
Separatistenkämpfen gab er hohe Beispiele seines inneren Wertes.
Seine Leistungen standen im Verhältnis zu seiner Zahl an der Spitze.
Sein Programm entwickelte sich naturgemäß aus
dem eigenen Werden seiner Gemeinschaft. Der jung⸗
deutsche Ordensbruder sah sein Wollen durch den jung—
deutschen Gedanken verkörpert. Der jungdeutsche Ge—
danke war für ihn das, was er erlebte.
Die Fortsetzung der Frontkameradschaft vollzog sich in der Prä⸗
gung des Wortes „Bruder“ als Anrede. Die Pflicht, eine Bruder—
schaft aus Menschen aller Stände zum Gemeinschaftsgedanken, zu
Dienstbereitschaft und Willenskraft zu erziehen, ließ ihn in die höheren
Begriffe der Organisation hineinwachsen. Hiermit vollzog sich die
Vorschulung zum staatspolitischen Denken.
Aus dieser praktischen Tätigkeit heraus entwickel—
ten sich Ideale, die bald über den Selbstzweck des Jung-
deutschen Ordens hinaus nach der Neugestaltung von
Volk und Staat trachteten. Als sich diese Ideale zum
Programm des Ordens verflochten, erfolgte der Zu—
sammenstoß mit fremden Gewalten.
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