B. REKLAME FÜR LÄNDER UND
GEMEINDEN.
l. Allgemeines und Historisches.
Ebenso wie sich die Notwendigkeit ergibt, für Waren
(bewegliche Sachen) zum Zwecke des geschäftlichen Umsatzes
Reklame zu machen, so machte sich durch die Entwicklung des
Gastgewerbes und der Hotelindustrie wie auch durch das
Abb. 135. Reklame für Besiedlung neuer Gebiete.
(Die zwei Boten aus dem gelobten Lande Kanaan
mit der Traube, um das jüdische Volk von dem
Reichtum des Landes zu überzeugen.)
(Silberplastik aus dem Tahre 1734.1
Emporblühen der Verkehrsanstalten die Notwendigkeit
geltend, für ganze Landesgebiete Reklame zu machen, einer-
seits um durch den Konsum der Fremden eine Reihe von Er-
werbsmöglichkeiten zu fördern und anderseits um die Inan-
Spruchnahme der Verkehrsmittel zu vergrößern.