Full text: Das Jungdeutsche Manifest

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nahme der staatsbürgerlichen Pflichten löst die Ausstattung mit den 
staatsbürgerlichen Rechten aus. 
Die höhere Bewertung, welche dem Staatsbürgertum im Vollks- 
staat zuteil wird, erfordert auch eine schärfere Auswahl des Staats⸗ 
bürgertums. Bei grundsätzlicher Gleichheit aller Staatsbürger sind 
nur diejenigen zum Staatsbürgertum zuzulassen, welche dieser hohen 
Verantwortung auch voll würdig sind. Der Beruf des Staats— 
bürgertums muß allen denen verschlossen sein, welche sich durch irgend⸗ 
welche Vergehen oder Verbrechen gegen die Grundsätze wahren Staats⸗ 
bürgertums, gegen die Würde dieses höchsten Berufes vergangen haben. 
Das Wahlalter muß heraufgesetzt werden, da nach⸗ 
weislich ein Zwanzigjähriger die Reife für die Er— 
füllung neugedachter staatsbürgerlicher Pflichten nicht 
besitzt. 
Das weibliche Staatsbürgertum muß vom männlichen Staats— 
bürgertum getrennt werden. 
Die staatsbürgerliche Betätigung des weiblichen 
Staatsbürgertums wird auf das ureigenste Gebiet 
des Frauentums verwiesen. 
Der Typ des Staatsbürgers 
Der Beruf des neuen Staatsbürgertums besteht in dem staats— 
bürgerlichen Dienste an der Gesamtheit der Nation. Das Wohl dieser 
Gesamtheit ist sein Arbeitsfeld. Der Staatsbürger der Zukunft muß 
ein Mensch werden, der die Dinge nicht vom Sonderstandpunkt seines 
eigenen Ich, sondern vom Gesamtstandpunkt des Volkswohles aus 
betrachtet. Er muß in die höhere Welt eines Dienstes am Staat 
hineinwachsen, den er mit anderen Maßen mißt, als der Vertreter 
besonderer Interessen. 
Die preußisch⸗deutsche Heereserziehung schuf den Typ des deutschen 
Soldaten, der in der gerechten und pflichttreuen Erfüllung seines 
Berufes, in seinem Soldatentum, alle Gegensätze überwand. Soweit 
er als Soldat denken mußte, sah er alle Dinge vom Standpunkt seiner 
soldatischen Pflichterfüllung an. Die Revolution des 20. Jahrhunderts, 
die Entwicklung des deutschen Volkes zur Volksgemeinschaft, welche 
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