Besprechung der schlesischen Bergordnung
dürfte.
Eine fernere Urkunde vom Jahre
Premysl Ottokar I. von Böhmen das Bergregal ausübte, ein Umstand,
der schon bei Erörterung der böhmisch-mährischen Bergwerke erklärt
worden ist.
Im Jahre 1230 1 2 schlossen Konrad von Massovien und der deutsche
Orden einen Bund. Es wird dabei bemerkt, daß dem letzteren auf
den ihm von ersterem abgetretenen Gebieten auch „aurum sive argen-
tum vel alia quaecunque species aeris vel metallorum et gemmarum, fon-
tes vel venae salis“ zustehen sollten. Dies rechtfertigt sich dadurch,
daß Kaiser Friedrich II. im Jahre 1226 auch auf den Gebieten, welche
der Herzog Konrad von Massovien dem Orden übergeben würde, diesem
alle Bergwerke verliehen hatte 3 4 * .
Aus dem Jahre 1232 ist die Kulmische Handveste. Der deutsche
Orden konnte sich die Erze und das Salz Vorbehalten, weil ihm Kaiser
Friedrich II. sechs Jahre zuvor das Bergregal im Kulmischen Lande
verliehen hatte.
Zwei Urkunden aus den Jahren 1234 und 1236 1 zeigen den Mähren
herzog als im Besitze des Bergregals befindlich.
v. Sperges teilt in seiner Tyrolischen Bergwerksgeschichte (S. 49)
mit, daß das mächtige Geschlecht der Herren von Matsch (de Macio)
im Jahre 1239 auch Metallgruben besessen haben. Wie sie in deren
Besitz gelangt sind, hat v. Sperges nicht ermittelt; doch zweifelt er
nicht daran, daß sich ihre Rechte an den Bergwerken auf den Kaiser
zurückführen, und mit Recht; denn wenn die Bischöfe in Tyrol der
kaiserlichen Verleihung bedurften, so darf man dies auch von den
Edelleuten dieser Gegend annehmen.
In einer Urkunde 6 vom Jahre 1241 verfügte Herzog Miesko von
Oppeln über den Goldzehnten. Wenn Böhlau p. 14 hierin eine Usur
pation insofern erblickt, als dem Herzoge keine kaiserliche Verleihung
zur Seite stand, so dürfte demgegenüber darauf hinzuweisen sein, daß
die schlesischen Herzoge einer solchen Verleihung nicht bedurft haben
(oben § 15).
1 Sternbergs Urkundenbuch No. 4 S. 7 ff.
2 Steinbeck, Geschichte des schlesischen Bergbaues S. 77.
8 Huillard-Breholles II, 1 p. 549.
4 Sternbergs Urkundenbuch No. 5 und 6 S. 8, 9.
6 Stenzeis Urkunden No. 2 S. 3.
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