Full text: Der Produktionsprozeß des Kapitals (1.1928)

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Vierter Abschnif 
. Die aus der kapitalistischen Ausbeutung der Weiber- un6 
Kinderarbeit entspringende moralische Verkümmerung ist vol 
F. Engels in seiner „Lage der arbeitenden Klasse Englands“ und vol 
andern Schriftstellern so erschöpfend dargestellt worden, daß ich 
hier nur daran erinnere. Die intellektuelle Verödung aber, künstli@ 
produziert durch die Verwandlung unreifer Menschen in bloße Ma 
schinen zur Fabrikation von Mehrwert, und sehr zu unterscheid? 
von jener naturwüchsigen Unwissenheit, welche den Geist in Bracht 
legt ohne Verderb seiner Entwicklungsfähigkeit, seiner natürlich” 
Fruchtbarkeit selbst, zwang endlich sogar das englische Parlament! 
in allen dem Fabrikgesetz unterworfenen Industrien den Elemente" 
unterricht zur gesetzlichen Bedingung für den „produktiven“ vor 
brauch von Kindern unter 14 Jahren zu machen. Der Geist der 
kapitalistischen Produktion leuchtete hell aus der liederlichen Re 
daktion der sogenannten Erziehungsklauseln der Fabrikgesetze, au 
dem Mangel behördlicher Ueberwachung, wodurch dieser Zwang 
unterricht großenteils wieder bloßer Schein wird, aus der Fabrikante” 
opposition selbst gegen dies Unterrichtsgesetz und aus ihren pr 
tischen Kniffen und Schlichen zu seiner Umgehung. „Die Gesel 
gebung allein ist zu tadeln, weil sie ein Truggesetz (delusive 1a) 
erlassen hat, das unter dem Schein, für die Erziehung der Kind“ 
zu sorgen, keine einzige Bestimmung enthält, wodurch dieser vol 
geschützte Zweck gesichert werden kann. Es bestimmt nicht 
außer daß die Kinder für eine bestimmte Stundenzahl (3 Stund® 
pro Tag innerhalb der vier Wände eines Platzes, Schule benam® 
eingeschlossen werden sollen, und daß der Anwender des Kindt 
hierüber wöchentlich ein Zertifikat [eine Bescheinigung] von eiDt 
Person erhalten muß, die sich als Schullehrer oder Schullehre, 
mit ihrem Namen unterzeichnet.“!* Vor dem Erlaß des amendiert® 
Fabrikgesetzes von 1844 waren Schulbesuchszertifikate nicht seli®® 
die von Schulmeister oder Schulmeisterin mit einem Kreuz unte 
zeichnet wurden, da letztere selbst nicht schreiben konnten. „De 
Besuch, den ich einer solchen, Zertifikate ausstellenden Schule Se 
stattete, war ich so betroffen von der Unwissenheit des Schulmeiste” 
daß ich zu ihm sagte: „Bitte, mein Herr, können Sie lesen?“ Sol 
Antwort war: „Ih jeh, Ebbes (summat).“ Zu seiner Rechtfertigt” 
fügte er hinzu: „Jedenfalls überwache ich meine Schüler.“ Währ®, 
der Vorbereitung des Gesetzes von 1844 brandmarkten die Fab gt 
inspektoren den schmählichen Zustand der Plätze, Schulen benal 
deren Zertifikate sie als dem Gesetz nach vollgültig zulassen mußte 
Alles, was sie durchsetzten, war, daß seit 1844 „die Zahlen im Sch 
zertifikat in der Handschrift des Schulmeisters ausgefüllt, aitio % 
Vor- und Zuname von ihm selbst unterschrieben sein müssen“. . 
m. Leonhard Horner in „Reports of Insp. of Fact. for 30th June 1807 
P- . fr 
; a Derselbe in „Reports of Insp. of Fact. for 31st October 18 
nn. 18. 19.
	        
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