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Vierter Abschnif
. Die aus der kapitalistischen Ausbeutung der Weiber- un6
Kinderarbeit entspringende moralische Verkümmerung ist vol
F. Engels in seiner „Lage der arbeitenden Klasse Englands“ und vol
andern Schriftstellern so erschöpfend dargestellt worden, daß ich
hier nur daran erinnere. Die intellektuelle Verödung aber, künstli@
produziert durch die Verwandlung unreifer Menschen in bloße Ma
schinen zur Fabrikation von Mehrwert, und sehr zu unterscheid?
von jener naturwüchsigen Unwissenheit, welche den Geist in Bracht
legt ohne Verderb seiner Entwicklungsfähigkeit, seiner natürlich”
Fruchtbarkeit selbst, zwang endlich sogar das englische Parlament!
in allen dem Fabrikgesetz unterworfenen Industrien den Elemente"
unterricht zur gesetzlichen Bedingung für den „produktiven“ vor
brauch von Kindern unter 14 Jahren zu machen. Der Geist der
kapitalistischen Produktion leuchtete hell aus der liederlichen Re
daktion der sogenannten Erziehungsklauseln der Fabrikgesetze, au
dem Mangel behördlicher Ueberwachung, wodurch dieser Zwang
unterricht großenteils wieder bloßer Schein wird, aus der Fabrikante”
opposition selbst gegen dies Unterrichtsgesetz und aus ihren pr
tischen Kniffen und Schlichen zu seiner Umgehung. „Die Gesel
gebung allein ist zu tadeln, weil sie ein Truggesetz (delusive 1a)
erlassen hat, das unter dem Schein, für die Erziehung der Kind“
zu sorgen, keine einzige Bestimmung enthält, wodurch dieser vol
geschützte Zweck gesichert werden kann. Es bestimmt nicht
außer daß die Kinder für eine bestimmte Stundenzahl (3 Stund®
pro Tag innerhalb der vier Wände eines Platzes, Schule benam®
eingeschlossen werden sollen, und daß der Anwender des Kindt
hierüber wöchentlich ein Zertifikat [eine Bescheinigung] von eiDt
Person erhalten muß, die sich als Schullehrer oder Schullehre,
mit ihrem Namen unterzeichnet.“!* Vor dem Erlaß des amendiert®
Fabrikgesetzes von 1844 waren Schulbesuchszertifikate nicht seli®®
die von Schulmeister oder Schulmeisterin mit einem Kreuz unte
zeichnet wurden, da letztere selbst nicht schreiben konnten. „De
Besuch, den ich einer solchen, Zertifikate ausstellenden Schule Se
stattete, war ich so betroffen von der Unwissenheit des Schulmeiste”
daß ich zu ihm sagte: „Bitte, mein Herr, können Sie lesen?“ Sol
Antwort war: „Ih jeh, Ebbes (summat).“ Zu seiner Rechtfertigt”
fügte er hinzu: „Jedenfalls überwache ich meine Schüler.“ Währ®,
der Vorbereitung des Gesetzes von 1844 brandmarkten die Fab gt
inspektoren den schmählichen Zustand der Plätze, Schulen benal
deren Zertifikate sie als dem Gesetz nach vollgültig zulassen mußte
Alles, was sie durchsetzten, war, daß seit 1844 „die Zahlen im Sch
zertifikat in der Handschrift des Schulmeisters ausgefüllt, aitio %
Vor- und Zuname von ihm selbst unterschrieben sein müssen“. .
m. Leonhard Horner in „Reports of Insp. of Fact. for 30th June 1807
P- . fr
; a Derselbe in „Reports of Insp. of Fact. for 31st October 18
nn. 18. 19.