Einnahmen.
Wir stehen auf dem Standpunkt,
daß eine solche Verminderung mög:
lich ist, ohne daß dabei nicht wieder
zutzumachende Nachteile entstän:
den. Dabei verkennen wir nicht,
daß die Möglichkeit, erhebliche Erz
sparnisse zu machen, beim Reich be»
schränkt ist; bei den Ländern und
den Gemeinden liegen aber gegen:
über den Ausgaben von 1924 sehr
bedeutende Einschränkungsmög-
lichkeiten vor. Selbstverständlich
ist aber, daß nicht an der falschen
Stelle gespart wird, und daß z. B.
nicht etwa die im Interesse der Ge:
zsamtwirtschaft notwendige Förde:
rung der Wissenschaft unterbunden
der eingeschränkt wird. Die Durch:
‘ührung im einzelnen muß den be:
:ufenen Stellen überlassen werden.
Der Reichstag aber sollte alsbald
‘ordern, daß im Benehmen mit den
„ändern und den Gemeindever:
valtungen die Aufstellung eines ge:
neinsamen Probehaushaltes erfolgt,
der diesen Erfordernissen gerecht
wird.
Hinsichtlich der Einnahmen ist
ıngesichts der Tatsache, daß die
Wirkungen der letzten Finanz:
reform noch nicht übersehen wer:
den können, Zurückhaltung am
Platze. Es bleibt abzuwarten, ob die
Finanzreform dem Grundsatz der
Belastung des _Ertrages unter
Zulassung einer angemessenen Rente
gerecht wird und ob sie die Kapital-
neubildung nicht vereitelt. Schon
jetzt kann aber gesagt werden, daß
sie die von allen Seiten für wüns
schenswert gehaltene Vereins:
Fachung, Übersichtlichkeit und Ge:
meinverständlichkeit des Steuer:
systems nicht gebracht hat. So ver;
ursacht, um nur ein Beispiel anzu:
führen, die Lohnsteuer in ihrer
augenblicklichen Ausgestaltung allen
Beteiligten große Arbeitslast und
Zeitaufwand, insbesondere dadurch,
daß der lohnsteuerfrei zu lassende
3etrag in drei Teile (Existenz-
ninimum, Werbungskosten und
jonderleistungen) zerlegt ist, und
laß vierteljährlich Erstattungsan-
räge zugelassen sind. Ein Arbeit:
jeber muß dank dem Wirrwarr der
ıeutigen Steuergesetze jährlich
nindestens 154mal Steuerberech-
‚ungen machen und abgeben und
23mal Steuern abführen.
Diese Kompliziertheit des Steuer-
‚ystems führt auf der einen Seite
lazu, die Verwaltung zu erschweren
ınd den Verwaltungsapparat un:
virtschaftlich zu vergrößern, und
ie belastet auf der anderen Seite
Ne Steuerpflichtigen mit Arbeiten
ınd mit Unkosten für Organe, die
sdiglich zur richtigen Erfüllung der
;teuerpflicht des einzelnen Unter:
ıehmens unterhalten werden
nüssen. Wir haben schon an an:
lerer Stelle ausgeführt, daß die
Aeichsfinanzverwaltung mit über
’3000 Beamten und einem Kosten:
ı‚ufwand von annähernd 400 Millios
ıen viel zu teuer ist. Eine Verein-
'achung der Gesetzgebung würde
ıcht nur in der Verwaltung, son-
lern auch bei den Steuerpflichtigen
jewaltige Beträge frei machen, die
»roduktiveren Zwecken dienstbar
semacht werden könnten.
Wenn wir das bisherige tatsäch:
iche Steueraufkommen des laufen:
jen Etatsjahres 1925 an Hand der
ımtlichen ' monatlichen Übersichten
ler Reichseinnahmen an Steuern,
Zöllen und Abgaben für die Zeit
‚om 1. April bis 31. Oktober 1925
‚uszuwerten versuchen, ergibt sich,
laß gegenüber dem auf 7 Monate
ımgerechneten, gegen 1924 bereits
ım 1,1 Milliarden erhöhten Etats:
‚oranschlag von 3,7 Milliarden Mark
in Mehr von 558 Millionen Mark
‚ufgekommen ist, Von den Mehr-
zinnahmen entfallen auf:
. Einkommen: und Körperschafts-
steuer einschl. Kapitalertrag
418 Millionen,
Steuerauf-
kommen 1923.