fullscreen: Finanzwissenschaft

( 5. Buch. Der Staatskredit. 
Die Rentenschuld ist von Seite des Staates in der Regel 
kündbar. Doch gibt es auch unkündbare Rentenanlehen, nament- 
lich dann, wenn die Schuld überhaupt nicht auf ein bestimmtes 
Kapital lautet, sondern nur auf Zinszahlung; übrigens kommt auch 
hier Kündbarkeit vor. Eine veraltete Form der Rentenschuld ist 
die Leibrentenschuld, wo der Staat in Form der Lebens- 
versicherung eine Schuld aufnimmt; dies geschah namentlich in 
der ersten Periode des Aufkommens der Lebensversicherung. Die 
Leibrente lautet entweder auf bestimmte Zeit oder auf unbestimmte 
Zeit, lebenslänglich. Gegen diese Form der Staatsschuld spricht 
einerseits, daß die Last ganz unbestimmt ist, dann daß sie eigent- 
lich eine Vernichtung des Kapitals bedeutet. 
Eine Mittelstellung‘ zwischen Tilgungs- und Rentenanlehen 
nehmen die insbesondere in England beliebten terminable annuities, 
befristete Renten, ein. Hier verspricht der Staat nur für gewisse 
Zeit die Zahlung der Rente, nach welcher Zeit die Zahlung auf- 
hört, ohne daß eine Rückzahlung der Schuld erfolgt wäre. Hier 
wird von der Auffassung ausgegangen, daß vom praktischen Stand- 
punkte für die meisten Menschen eine gewisse Zeit, sagen wir 
hundert Jahre, gleich sind der Ewigkeit, d. h. das Interesse darüber 
hinaus gänzlich aufhört; ein Papier, das für hundert Jahre Zins- 
zahlung verspricht, hat für die meisten Menschen denselben Wert, 
als wenn diese Zahlung ewig dauern würde. KEin solches Papier 
kann der Staat daher ebenso günstig plazıeren, wie eines, das ewige 
Rente gewährt und dabei erspart der Staat noch die Rückzahlung 
der Schuld. Die englischen befristeten Anlehen lauten gewöhnlich 
auf 99 Jahre. Doch ist zu bedenken, daß diese Form oft nur als 
Accessorium auftritt, indem der Staat z. B. 3 Prozent verspricht für 
ewige Zeiten und noch 1 Prozent für eine gewisse beschränkte Zeit. 
Gewöhnlich hat dies den Zweck, daß die Beliebtheit des Papiers 
erhöht und dasselbe als parı plaziert werde. 
11. Sonstige Kategorien. In Staaten bzw. Perioden mit 
unterwertiger Valuta unterscheiden sich die Anlehen, je nachdem 
sie auf Papiergeld oder auf Metallgeld lauten. Eventuell wird den 
ausländischen Gläubigern die Zahlung unbedingt in Metallwährung 
garantiert. Zur Vermeidung des Mißbrauches kommt hier das 
sogenannte Affidavit zur Anwendung, wonach diejenigen, die Zah- 
lung in Metall fordern, ihre ausländische Staatsbürgerschaft nachzu- 
weisen haben. 
Bezüglich der Anlehen lassen sich noch manche Unterschiede 
aufstellen: a) Zinsentragende und zinslose Anlehen; letztere sind 
natürlich nur scheinbar zinslos, indem der Zins entweder iım vor- 
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