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Siebter Abschnitt.
2. Expropriation des Landvolkes von Grund und Boden.
In England war die Leibeigenschaft im letzten Teil des 14. Jahr-
hunderts tatsächlich verschwunden. Die ungeheure Mehrzahl der
Bevölkerung * bestand damals und noch mehr im 15. Jahrhundert
aus freien, selbstwirtschaftenden Bauern, durch welches feudales
Aushängeschild ihr Eigentum immer versteckt sein mochte, Auf
den größeren herrschaftlichen Gütern war der früher selbst leib-
eigene Bailiff (Vogt) durch den freien Pächter verdrängt. Die Lohn-
arbeiter der Agrikultur bestanden teils aus Bauern, die ihre Muße-
zeit durch Arbeit bei großen Grundeigentümern verwerteten, teils
aus einer selbständigen, relativ und absolut wenig zahlreichen
Klasse eigentlicher Lohnarbeiter. Auch letztere waren tatsächlich
zugleich selbstwirtschaftende Bauern, indem sie außer ihrem Lohn
Ackerland zum Belauf von 4 oder mehr Acres nebst Cottages an-
gewiesen erhielten. Sie genossen zudem mit den eigentlichen
Bauern die Nutznießung des Gemeindelandes, worauf ihr Vieh
weidete und das ihnen zugleich die Mittel der Feuerung, Holz,
Torf usw. bot.191
In allen Ländern Europas ist die feudale Produktion durch
Teilung des Bodens unter möglichst viele Untersassen charakterisiert.
Die Macht des Feudalherrn, wie die jedes Souveräns, beruhte nicht
auf dem Betrag seiner Pachtzinsen, sondern auf der Zahl seiner
Untertanen, und letztere hing von der Zahl selbstwirtschaftender
wegung in umgekehrter Richtung. Die Arbeiter der Städte wurden massen-
weise aufs Land getrieben und gaben dort der nach Art des Gartenbaues ge-
triebenen, kleinen Kultur einen nie gesehenen Aufschwung.
190 „Die kleinen Grundeigentümer, die ihre eigenen Felder mit eigener
Hand bebauten und eines bescheidenen Wohlstandes sich erfreuten ...
bildeten damals einen weit wichtigeren Teil der Nation als jetzt. . .. Nicht
weniger als 160 000 Grundeigentümer, die mit ihren Familien mehr ak
47 der Gesamtbevölkerung ausgemacht haben müssen, lebten von der Be-
wirtschaftung kleiner Freehold-Hufen (Freehold ist vollfreies Eigentum).
Das Durechschnittseinkommen dieser kleinen Grundbesitzer wird auf 60 bis
70 Pfd Sterl. geschätzt. Es wurde berechnet, daß die Zahl derer, die ihren
eigenen Grundbesitz bebauten, größer war als die der Pächter fremden
Bodens.“ (Macaulay: „History of England. 10th ed. London 1854“, vol. ],
p. 833, 8334.) Noch im letzten Dritteil des 17. Jahrhunderts waren */s der
englischen Volksmasse agrikol. (Ebenda, S. 413.) — Ich zitiere Macaulay,
weil er als systematischer Geschichtsfälscher derartige Tatsachen möglichst
„beschneidet“,
191 Man muß nie vergessen, daß selbst der Leibeigene nicht nur Eigen-
tümer, wenn auch tributpflichtiger Eigentümer, der zu seinem Hause ge-
hörigen Bodenparzellen war, sondern auch Miteigentümer des Gemeinde-
landes, „Der Bauer ist hier (in Schlesien) Leibeigener.“ Nichtsdestoweniger
besitzen diese Leibeigenen Gemeindegüter, „Man hat die Schlesier noch nicht
zur Teilung der Gemeindegüter bringen können, während es in der Neumark
kaum ein Dorf gibt, wo diese Teilung nicht mit dem größten Erfolg durch-
geführt worden wäre.“ (Mirabeau: „De la Monarchie Prussienne. Londres
1788“, vol. IL, p. 125, 126.)