fullscreen: Deutsche Wirtschafts- und Finanzpolitik

Finanz- 
zusgleich und 
Ausgaben- 
beschränkung. 
drängt beinahe jedes Ministerium 
darnach, sich seinen eigenen Unter: 
bau einzurichten. 
Hier liegen die Haupt- 
mängel der Organisation 
und damit eines unwirt- 
schaftlichen Aufwandes 
an Verwaltungskosten, 
hieraber auch die Haupt: 
ersparnismöglichkeiten. 
Der wesentliche Punkt der Finanz- 
ceform, wie sie durch den Finanzaus- 
jleich erstrebt wird, liegt in der Be: 
schränkung und richtigen 
Verteilung der öffent; 
lichen Aufgaben zwischen 
Reich, Ländern und Ge: 
meinden (Gemeindever: 
bänden). Wir müssen zu dem 
Entschluß kommen, die Gesetzge: 
ung, die den Ländern und Gemein: 
den, aber auch der Wirtschaft als 
solcher, drückende Lasten aufer- 
legt, aufzuheben. Nur so gelangen 
wir zu einer Verminderung der Auf: 
gaben. Und auf der Grundlage der 
verminderten Aufgaben kann dann 
die Verwaltungsreform, die Verein: 
iachung des Verwaltungsapparates, 
auch des Instanzenzugs und des in: 
neren Geschäftsgangs der Behörden 
(„Verminderung der Funktionäre 
und der Funktionen“) erfolgen. Not: 
wendige Voraussetzung ist dabei 
sine klare und sachgemäße Abgren:- 
zung der Zuständigkeiten und eine 
Rückgabe derjenigen Aufgaben an 
Länder und Gemeinden zu selbstän- 
diger Erfüllung, die nach der 
Natur der Sache als die ihren zu be: 
trachten sind (8 42 der 3. Steuernot: 
verordnung). 
Alle überflüssigen Einrichtungen 
müssen beseitigt werden und alle 
nicht unbedingt vom Staate zu lei: 
stenden Aufgaben auf die Selbstver- 
waltung und die freie Betätigung ab- 
gebürdet werden. Wir müssen wies 
der dazu gelangen, die ehrenamt: 
liche Tätigkeit, insbesondere auf 
dem Gebiete der Gemeindeverwals 
ung, nutzbar zu machen. Die ehren: 
ımtliche Tätigkeit braucht sich das 
»ei nicht nur auf untergeordnete 
Tilfsleistungen zu erstrecken, son: 
lern sie kann auch mit Erfolg be: 
1ördliche Funktionen ausüben. Dies 
vird dazu beitragen, das Interesse 
ler Kreise an der öffentlichen 
/erwaltung zu wecken und so einen 
‚rstrebenswerten Ausgleich zwis 
ichen der Bevölkerung und den Be: 
‚örden zu schaffen, 
Auch eine Verkleinerung der Par- 
ımente kann vorgenommen werden, 
‚hne daß berechtigte Interessen ver- 
etzt oder das Eigenleben der Län: 
ler zerstört zu werden brauchen. 
lach der Begründung zur letzten 
?eichswahlnovelle betrug die Ge: 
amtzahl der Abgeordneten aller 
;eutschen Parlamente über 2000. Es 
st einleuchtend, daß diese Zahl zu 
ıoch ist. 
Wir haben noch immer aus der 
xriegs» und Nachkriegszeit Reste 
ler Zwangswirtschaft. Der Fortbe: 
tand dieser Einrichtungen ist ein 
Iemmnis für die freie Entfal: 
ung der Wirtschaft. Insbesondere 
st nach unserer Auffassung die be: 
‚ördliche Mietfestsetzung und Woh: 
ıungszuteilung ein großes Hindernis 
ür die Wiedererstarkung des inne: 
en Marktes. Wir bestreiten die 
Jotwendigkeit der behördlichen 
Vohnungszuteilung. Überall da, 
vo sie eine Lockerung in den letzten 
Monaten erfahren hat, hat sich ge: 
:eigt, daß eine Benachteiligung der 
Aieter damit nicht verbunden war. 
Die behördliche Mietfestsetzung 
ıat dazu geführt, einen Erwerbs: 
tand in der Ausnutzung seines 
Sigentums zu beeinträchtigen. Für 
'en Hausbesitz ist während der 
Jauer der behördlichen Mietfest: 
etzung eine Rente nicht zu erzielen. 
)as führt dazu, daß der gesamte 
{ausbesitz der Verwahrlosung ans 
‚eimfällt, daß die Hausbesitzer für 
lie Einkommensteuer nicht in Bes 
Verkleinerung 
der 
Parlamente. 
Beseitigung 
der Reste 
ler Zwangs- 
wirtschaft. 
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