Full text: Der Haushalt des Kaufmannsgehilfen

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Personon 
Hausrat .. 
6u. mehr 
5.so 5.24.27 3.2131 
—A— onstige Personen belasteten Haushaltungen 
sind also hinsichtlich dieser Bedürfnisgruppe ganz erheblich schlechter gestellt 
als die Familien mit zwei Personen. 
Eine ähnlich starke Einschränkung ist bei Erholung, 
geistigen und geselligen Bedürfnissen, Unter— 
st ützungen an notleidende Verwandte und Erspar— 
nisssen zu beobachten. Die Erholungsausgaben verhalten sich wie folgt: 
bis 3000 
3 bis 40 
über 40 
Einkommen 
4 
6 u. mehr 
Versonen PersonenPersonen Personen — Personen 
— ã — ——0 34 
6.11 
.34 
178 24 
13.22 
51175 
59 
10. 35 
40. 41 
118. 86 
jo 88 
104 8382218 
Schon in einem der vorhergehenden Abschnitte wurde festgestellt, daß 
von den Kaufmannsgehilfen, die ihren Urlaub auswärts verbrachten, nur 
ein Teil Angehörige mitnehmen konnte. Die minimalen Beträge für Er— 
holungs⸗ und Urlaubsausgaben, die unsere Aufstellung für die ersten beiden 
Einkommensstufen ausweist, zeigen, daß für die Mehrzahl dieser Kauf⸗ 
mannsgehilfen Urlaubsreisen überhaupt nicht in Frage kommen. Auch die 
besserbemittelten Kaufmannsgehilfen werden sich bei steigender Familien— 
aröße die Urlaubsreise und Erholung weitgehend versagen müssen. 
Der Rückgang der Ausgaben für geistige und ge— 
sellige Bedürfnisse ist, wie die Tabellen des Anhanges zeigen, 
nicht so stark. Die Unterstützungsbeträge an notlzidende 
Verwandte und die Spareinlagen gehen mit größerer Kopfzahl 
der Familie nicht ganz so regelmäßig zurück. Eine Durchsicht der Tabellen 
des Anhanges zeigt, daß die Einkommensstufe bis 3000, - M gewisse Ab⸗ 
weichungen aufweist, die aber zweifellos aus der geringen Besetzung dieser 
Einkommensstufe mit Haushaltungsrechnungen zu erklaͤren sind. Daß die 
genannte Tendenz vorliegt, ergibt sich aus dem prozentualen Anteil dieser 
Ausgaben an den Gesamtausgaben einer Vollperson (vgl. Tabelle IVd). 
Aufungefähr gleicher Nominalhöhe verhalten sich die 
Ausgaben für Reinigung, Arzt, Verkehrsmittel, Ver— 
sicherungen und Schuldentilgung. Hier handelt es sich um 
Ausgaben, die nicht herabgedrückt werden können, deren Mehrbefriedigung 
aber andererseits hintangehalten werden muß. Bezeichnend für die vor— 
sichtige Wirtschaftsführung der Kaufmannsgehilfen ist, daß, wie die 
Schuldentilgung erkennen läßt, die Darlehensnahme, so sehr auch ein Be— 
dürfnis gerade in den größeren Familien dazu vorliegen mag, nicht zunimmt.
	        
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