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Personon
Hausrat ..
6u. mehr
5.so 5.24.27 3.2131
—A— onstige Personen belasteten Haushaltungen
sind also hinsichtlich dieser Bedürfnisgruppe ganz erheblich schlechter gestellt
als die Familien mit zwei Personen.
Eine ähnlich starke Einschränkung ist bei Erholung,
geistigen und geselligen Bedürfnissen, Unter—
st ützungen an notleidende Verwandte und Erspar—
nisssen zu beobachten. Die Erholungsausgaben verhalten sich wie folgt:
bis 3000
3 bis 40
über 40
Einkommen
4
6 u. mehr
Versonen PersonenPersonen Personen — Personen
— ã — ——0 34
6.11
.34
178 24
13.22
51175
59
10. 35
40. 41
118. 86
jo 88
104 8382218
Schon in einem der vorhergehenden Abschnitte wurde festgestellt, daß
von den Kaufmannsgehilfen, die ihren Urlaub auswärts verbrachten, nur
ein Teil Angehörige mitnehmen konnte. Die minimalen Beträge für Er—
holungs⸗ und Urlaubsausgaben, die unsere Aufstellung für die ersten beiden
Einkommensstufen ausweist, zeigen, daß für die Mehrzahl dieser Kauf⸗
mannsgehilfen Urlaubsreisen überhaupt nicht in Frage kommen. Auch die
besserbemittelten Kaufmannsgehilfen werden sich bei steigender Familien—
aröße die Urlaubsreise und Erholung weitgehend versagen müssen.
Der Rückgang der Ausgaben für geistige und ge—
sellige Bedürfnisse ist, wie die Tabellen des Anhanges zeigen,
nicht so stark. Die Unterstützungsbeträge an notlzidende
Verwandte und die Spareinlagen gehen mit größerer Kopfzahl
der Familie nicht ganz so regelmäßig zurück. Eine Durchsicht der Tabellen
des Anhanges zeigt, daß die Einkommensstufe bis 3000, - M gewisse Ab⸗
weichungen aufweist, die aber zweifellos aus der geringen Besetzung dieser
Einkommensstufe mit Haushaltungsrechnungen zu erklaͤren sind. Daß die
genannte Tendenz vorliegt, ergibt sich aus dem prozentualen Anteil dieser
Ausgaben an den Gesamtausgaben einer Vollperson (vgl. Tabelle IVd).
Aufungefähr gleicher Nominalhöhe verhalten sich die
Ausgaben für Reinigung, Arzt, Verkehrsmittel, Ver—
sicherungen und Schuldentilgung. Hier handelt es sich um
Ausgaben, die nicht herabgedrückt werden können, deren Mehrbefriedigung
aber andererseits hintangehalten werden muß. Bezeichnend für die vor—
sichtige Wirtschaftsführung der Kaufmannsgehilfen ist, daß, wie die
Schuldentilgung erkennen läßt, die Darlehensnahme, so sehr auch ein Be—
dürfnis gerade in den größeren Familien dazu vorliegen mag, nicht zunimmt.