Object: Kann das Geld abgeschafft werden?

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Aus der Natur des Geldes als Rechengeld folgt mit Not- 
wendigkeit seine Abstraktheit: sein völliges Losgelöstsein von 
stofflichen Elementen. Es kann das so weit gehen, daß das Gut, 
das den Maßstab der Geldeinheit abgibt, selbst an dieser gemessen 
wird: „Der Ochse als Rechnungseinheit für Wertschätzungen be- 
kommt notwendig eine besondere, rein abstrakte Bedeutung, 
Der wirkliche Ochse wird in dieser Einheit wie andere Güter 
geschätzt, und zwar zu sehr wechselnden Beträgen“ (Cassel, S. 323). 
Die einzige Differenzierung des Rechengeldes ist die zahlenmäßige 
Größe: der Betrag. Geldbeträge allein sind Gegenstand der Geld- 
rechnung, Geldbeträge der Ausdruck der gesellschaftswirtschaft- 
lichen Wertschätzung. Im Geldbetrag erlangt das Geld zuerst einen 
spezifischen Sinn: als Werkzeug der zahlenmäßigen Ordnung 
der gesellschaftlichen Wertungen in der Marktwirtschaft. 
HL. 
Die abstrakte Natur des Geldes als des Generalnenners der 
verkehrswirtschaftlichen Rechnungen erschöpft sein Wesen nicht. 
So wenig das bloße Rechnen, das ausschließlich psychische Ver- 
gleichen der Zahlenbeträge für sich allein schon ein Wirtschaften 
ist, so gewiß vielmehr ein Handeln, die Ausführung eines Ent- 
schlusses dazu gefordert wird, — so muß auch im Hinblick auf 
das Geld dem bloßen Denkvorgang die Tat folgen: die Zahlung. 
Ist das Geld im Rechnen als abstrakter Zahlbegriff gegeben, so 
zeigt es sich hier als konkretes Zahlungsmittel 
Das Wort „Zahlung“ kennzeichnet die Eigenart der Über- 
tragung von körperlichen Dingen (Metallstücken oder Papier- 
blättchen), welche ein Vielfaches der Rechnungseinheit, einen be- 
stimmten Geldbetrag verkörpern. Dieser Betrag allein: entscheidet 
über die Menge der hinzugebenden Münzen oder Scheine, nicht deren 
Stückzahl. Ob ich zwei Darlehnskassenscheine zu je zwei Mark und 
einen zu einer Mark oder zehn 50o-Pfennig-Gutscheine oder einen 
Reichskassenschein zur Zahlung eines Betrages von fünf Mark 
verwende, ist völlig gleichgültig; nur „die Summe muß stimmen“. 
Der Kassenbeamte, der hundert Mark in 20 Mark-Noten auszahlt, 
zählt darum auch nicht: ı, 2, 3, 4, 5, sondern: 20, 40, 60, 80, 100. 
Wie das Rechengeld, so ist auch das Zahlungsmittel hier nur 
von einer Seite zu betrachten: in seiner Beziehung auf das Wirt- 
schaftsleben. (Man könnte auch die Technik der Zahlung oder 
ihre rechtliche Bedeutung untersuchen; aber hier steht das Wirt- 
schaftliche nach der Stellung der Aufgabe im Vordergrunde.) Es
	        
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