Object: Nationale Bodenreform

Teils des Jahres in Geschäften verreist. Dazu kam, daß 
mein Amt als Kassenführer des Berliner Spar- und 
Bauvereins mich immer mehr in Anspruch nahm. Die 
Arbeiten des Bundes haben trotzdem nicht ganz geruht. 
Am 11. Januar 1894 sind auf Antrag des Rittmeisters 
Reinicke an den Reichskanzler v. Caprivi und an den 
Bundesrat gleichlautende Eingaben gerichtet worden, die 
von mir verfaßt worden sind. Es ist darin die Bitte aus- 
gesprochen worden: 
Es möge in den deutschen S ch u tz gebieten der Grund 
und Boden mit seinen Naturschäßen fernerhin an Private 
weder verkauft noch verpfändet noch verschenkt werden, viel- 
mehr immer Eigentum des Reiches bleiben und an Private 
nur auf Zeit gegen Zahlung einer mäßigen Bodenrente zur 
Nutznießzung iüberlassen werden. 
)" Eingabe, die man im Anhang findet, ift der 
zweite Schritt gewesen, den der Bund in dieser 
wichtigen Angelegenheit unternommen hat. Wir haben 
darauf hingewiesen, daß der Grund und Boden das kost- 
barste weil unvergängliche Besitztum jedes Volkes sei. 
Von seiner Verteilung hänge der Wohlstand jeder Na- 
tion in hohem Grade ab. Seine Zugänglichkeit in un- 
seren Kolonien und Schutzgebieten sei entscheidend für 
die Aussichten jedes Ansiedlers und damit für das ge- 
deihen der Kolonien. Werde der Boden in großen Stücken 
verschenkt oder billig verkauft, so habe den Vorteil davon 
nur der erste Besitzer, während jeder neue Besitzer den 
Boden zu steigenden Preisen erwerben und von vorn- 
herein in Schuldverbindlichkeiten sinken müssse. 
Den großen Opfern gegenüber, die das Reich für die 
Kolonien zu bringen habe, biete der Besitz des Grund und 
Bodens den einzigen Gegenwert. Jede Aufwendung von 
reichswegen müsse den Wert des Bodens erhöhen. 
Werde der Boden vom Reiche nicht verkauft, sondern auf 
.) 
9§'.
	        
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