Teils des Jahres in Geschäften verreist. Dazu kam, daß
mein Amt als Kassenführer des Berliner Spar- und
Bauvereins mich immer mehr in Anspruch nahm. Die
Arbeiten des Bundes haben trotzdem nicht ganz geruht.
Am 11. Januar 1894 sind auf Antrag des Rittmeisters
Reinicke an den Reichskanzler v. Caprivi und an den
Bundesrat gleichlautende Eingaben gerichtet worden, die
von mir verfaßt worden sind. Es ist darin die Bitte aus-
gesprochen worden:
Es möge in den deutschen S ch u tz gebieten der Grund
und Boden mit seinen Naturschäßen fernerhin an Private
weder verkauft noch verpfändet noch verschenkt werden, viel-
mehr immer Eigentum des Reiches bleiben und an Private
nur auf Zeit gegen Zahlung einer mäßigen Bodenrente zur
Nutznießzung iüberlassen werden.
)" Eingabe, die man im Anhang findet, ift der
zweite Schritt gewesen, den der Bund in dieser
wichtigen Angelegenheit unternommen hat. Wir haben
darauf hingewiesen, daß der Grund und Boden das kost-
barste weil unvergängliche Besitztum jedes Volkes sei.
Von seiner Verteilung hänge der Wohlstand jeder Na-
tion in hohem Grade ab. Seine Zugänglichkeit in un-
seren Kolonien und Schutzgebieten sei entscheidend für
die Aussichten jedes Ansiedlers und damit für das ge-
deihen der Kolonien. Werde der Boden in großen Stücken
verschenkt oder billig verkauft, so habe den Vorteil davon
nur der erste Besitzer, während jeder neue Besitzer den
Boden zu steigenden Preisen erwerben und von vorn-
herein in Schuldverbindlichkeiten sinken müssse.
Den großen Opfern gegenüber, die das Reich für die
Kolonien zu bringen habe, biete der Besitz des Grund und
Bodens den einzigen Gegenwert. Jede Aufwendung von
reichswegen müsse den Wert des Bodens erhöhen.
Werde der Boden vom Reiche nicht verkauft, sondern auf
.)
9§'.