Round-Table-Konferenz seine Schulden gegenüber Holland
anerkannt, Später kündigte es mit einer zweifelhaften Begrün-
lung an, daß es diese Beträge nicht mehr zahlen wolle.
Als weiteres Beispiel sei die Verstaatlichung der Suez-
Kanal-Gesellschaft durch Ägypten genannt. Der maßgebende
Paragraph des ägyptischen Gesetzes Nr. 285 vom 26. Juli 1956
lautet in deutscher Übersetzung:
> 1. Die "Compagnie Universelle du Canal de
3uez, — "S,.A.E" wird verstaatlicht. Eigentum,
iechte und Verpflichtungen gehen auf den Staat
iber, Alle Direktionsausschüsse und -organe,
denen augenblicklich die Verwaltung der Gesell-
schaft obliegt, werden aufgelöst. Die Zahlung
von Entschädigungen an Aktionäre und Inhaber
von Gründeraktien erfolgt auf der Basis des
vor Inkrafttreten des vorliegenden Gesetzes an
jer Pariser Effektenbörse notierten Kurses,
Die Entschädigung wird erst nach erfolgter Über-
tragung allen Besitzes und aller Gutkaben der
verstaatlichten Gesellschaft auf den Staat
zezahlt."
Die Verbindung der Auflösung der Gesellschaft mit der Über-
nahme ihres Vermögens auf den Staat bedeutet eine Enteignung
der einzelnen Aktionäre,
Vgl. Rauschning, Der Streit um den Suez-Kanal
1956, 75,778 f,.; Note, Nationalization of the
3ues Canal Company, in Harvard Law Review 1957,
3. 480 ff.
Die darauf folgenden ägyptischen Maßnahmen gegen das Vermögen
von Briten, Franzosen und Israelis waren bezeichnenderweise
wörtlich den Vorschriften des englischen "Trading with the
Enemv Act" aus dem zweiten Weltkrieg nachgebildet.
Ein krasses Beispiel eines enteignungsgleichen Entzugs einer
Konzession ist die Ungültigkeitserklärung der im Jahre 1936
erfolgten Verlängerung der Konzessionen für die beiden
größten argentinischen Elektrizitätsgesellschaften, die
Cia. Arecentina de Eleectricidad (Cade) und die Italo-Argentina,