fullscreen: Internationale Konvention zum gegenseitigen Schutz privater Vermögensrechte im Ausland

Round-Table-Konferenz seine Schulden gegenüber Holland 
anerkannt, Später kündigte es mit einer zweifelhaften Begrün- 
lung an, daß es diese Beträge nicht mehr zahlen wolle. 
Als weiteres Beispiel sei die Verstaatlichung der Suez- 
Kanal-Gesellschaft durch Ägypten genannt. Der maßgebende 
Paragraph des ägyptischen Gesetzes Nr. 285 vom 26. Juli 1956 
lautet in deutscher Übersetzung: 
> 1. Die "Compagnie Universelle du Canal de 
3uez, — "S,.A.E" wird verstaatlicht. Eigentum, 
iechte und Verpflichtungen gehen auf den Staat 
iber, Alle Direktionsausschüsse und -organe, 
denen augenblicklich die Verwaltung der Gesell- 
schaft obliegt, werden aufgelöst. Die Zahlung 
von Entschädigungen an Aktionäre und Inhaber 
von Gründeraktien erfolgt auf der Basis des 
vor Inkrafttreten des vorliegenden Gesetzes an 
jer Pariser Effektenbörse notierten Kurses, 
Die Entschädigung wird erst nach erfolgter Über- 
tragung allen Besitzes und aller Gutkaben der 
verstaatlichten Gesellschaft auf den Staat 
zezahlt." 
Die Verbindung der Auflösung der Gesellschaft mit der Über- 
nahme ihres Vermögens auf den Staat bedeutet eine Enteignung 
der einzelnen Aktionäre, 
Vgl. Rauschning, Der Streit um den Suez-Kanal 
1956, 75,778 f,.; Note, Nationalization of the 
3ues Canal Company, in Harvard Law Review 1957, 
3. 480 ff. 
Die darauf folgenden ägyptischen Maßnahmen gegen das Vermögen 
von Briten, Franzosen und Israelis waren bezeichnenderweise 
wörtlich den Vorschriften des englischen "Trading with the 
Enemv Act" aus dem zweiten Weltkrieg nachgebildet. 
Ein krasses Beispiel eines enteignungsgleichen Entzugs einer 
Konzession ist die Ungültigkeitserklärung der im Jahre 1936 
erfolgten Verlängerung der Konzessionen für die beiden 
größten argentinischen Elektrizitätsgesellschaften, die 
Cia. Arecentina de Eleectricidad (Cade) und die Italo-Argentina,
	        
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