Transaktionen, sondern auch über die von Roosevelt
und seinen Beamten behauptete Bildung eines „Geldtrusts”,
auf die bereits im ersten Kapitel angespielt
wurde. Den Ausgang dieser Vernehmungen hätte sick
Roosevelt von vornherein denken können: es kam
nichts heraus — oder recht viel, wie man es nehmen
will. Das Ergebnis in bezug auf den Geldtrust war begreiliicherweise
negativ. Denn Morgan, der seine großen
Geschäft — und er hat stets nur wahrhaft große
Geschäfte gemacht — stets nach sorgfältiger Erforschung
der Rechtslage unternahm und streng darauf
sah, daß sie mindestens dem Buchstaben des Gesetzes
nach einwandfrei waren, würde sich gehütet
haben, angesichts des Antitrustgesetzes einen solchen
Geldtrust aufzubauen und seinen Feinden eine gefährliche
Waffe in die Hand zu geben. Aber es gibt auch
unsichtbare Trusts, und gerade einen solchen Trust
aufzubauen war Morgan bei seinem gewaltigen persönlichen
Einfluß ein leichtes. Der Geldtrust war da,
aber er war unsichtbar, unfaßbar dem Zugriff der Polizeitaust.
Was ist es anderes als ein Geldtrust, wenn
im vorvorigen Kapitel festgestellt wurde, daß sich das
von Morgan beherrschte Bankkapital auf mehr als
eine Milliarde Dollar belief? Und, um noch einen
Schritt weiterzugehen, konnte Morgan sich nicht mit
mehr Recht als der gewählte Präsident als der Regent
der Vereinigten Staaten bezeichnen, wenn, wie an der
gleichen Stelle angegeben wurde, seine gesamte Finanzkraft
sich auf fast 10 Milliarden Dollar stellte?
Das war doch ein ganz beträchtlicher Teil des Volksvermögens
der Vereinigten Staaten. Aber Morgan bezeichnete
sich nicht als Regent oder Beherrscher, es
genügte ihm, daß er es war. Er kontrollierte jedenfalls
die Vereinigten Staaten.
Man kann sich vorstellen, mit welchen Empfindun-23