Full text: Inkassotarif für Asien, Afrika und Australien

Dokumente. 
Es empfiehlt sich, Konnossemente an „Order“ zu stellen, 
Dokumente müssen stets von einer Tratte oder Quittung begleitet sein. Es ist üblich, 
im Wechseltext zu vermerken, ob die Dokumente gegen Zahlung oder gegen Akzeptierung 
aufzunehmen sind (Documents against payment <D/P), Documents against acceptance <D/A)). 
Die Zollbehörden verlangen die Vorlage einer unterschriebenen Rechnung. Wenn Waren 
nicht cif versandt worden sind, ist außerdem eine Frachtrechnung erforderlich. In der Faktura 
müssen sämtliche Waren der Sendung aufgeführt sein. Konsulatsfaktura oder Ursprungs- 
zeugnis sind zur Zeit nicht erforderlich. 
In Indien besteht die Gepflogenheit, den Bezogenen bei Ankunft des Dampfers zur 
Aufnahme der Dokumente aufzufordern. Kommt der Bezogene diesem Ersuchen nach 
ainigen Tagen nicht nach, so veranlassen die mit dem Einzug der Dokumente betrauten 
3anken die Ueberführung der Waren in Lagerhäuser der Stadt unter Bezahlung des Zolls. 
Die Waren werden gegen Feuer versichert; eine Versicherung gegen andere Risiken wird 
nur vorgenommen, wenn besonderer Auftrag hierzu vorliegt. Die Einlagerung geschieht auf 
Gefahr des Auftraggebers, der auch die Zollauslagen und die Kosten für Einlagerung zu 
tragen hat, falls der Bezogene die Bezahlung verweigert. 
Amritsar . 
Bombay .. .. 
Calcutta (Kalkutta) . 
Cawnpore (Cawnpur) 
Delhi . 2... 
Kalkutta (Calcutta) 
Karachi .. .. 
Lahore . . . 
Madras . . 
Rangoon . 
Rawalpindi 
Simla . 
Srinagar 
Provisionssatz 
38% min. RM 4.50 
ao 4.— 
"8% 4.— 
8% 4.50 
"9% 4.50 
0% 
/8% 
“890 
890 
89/0 
89% 
189% 
890 
4.— 
4.50 
4.50 
4.50 
4.50 
4.50 
4.50 
4.50 
4 J
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.