Der Aufschwung der Handwerksämter im i6. Jahrhundert.
130
gut noch so viel producirt wurde, als dem jederzeitigen Bedürfniss
entsprach.
Unverkennbar geht somit die Tendenz der Zunftgesetze dahin,
allmählig strenger zu werden, und es wird schliesslich der zünft-
lerische Betrieb der allein zugelassene. Schon in der vom Erz
bischöfe Michael und dem Ordensmeister Plettenberg erzielten Ver
einigung zwischen dem R.ath und der kleinen Gilde wird der
Grundsatz ausgesprochen, dass zur Betreibung „bürgerlicher Nahrung“
nur Gildenbrüder berechtigt seien h Die Polizeiordnung von 1502
_i5()3 regelt dann die Ausschliesslichkeit zünftlerischen Betriebes;
sie weist die Amtsherren an, die Handwerker in ihren Privilegien zu
schützen und dieser Auffassung gemäss werden in den Schrägen
des sechszehnten Jahrhunderts wiederholt Bestimmungen aufge
nommen, die den Privilegirten das Recht einräumen, die „Bönhasen'',
d. h. diejenigen, die ohne Mitglied eiries Amts zu sein, einem Ge
werbebetriebe oblagen, zu verfolgen. Die Böttcher pflegten ,,so
nicht amptsgerechtigkeit gethaft^^, sie den Amtsherren anzuzeigen,
die dann zu bestimmen hatten, wie die Unglücklichen gerichtlich
zu belangen waren (Art. 22), und die Glaser hatten vom Rathe die
Zusicherung, dass „Niemand sollunsem ampie to vorfange arbeideii^-
Der Rath musste die Übelthäter bestrafen, im Wiederholungsfälle
die Strafe verdoppeln und mit Ausweisung aus der Stadt drohen
(Art. 21). Ähnlich fallen die Anordnungen bei den Kürschnern
(Art. 4 d. Sehr. v. 1588), den Schlossern (Art. 12), den Schmieden
(Art. 22) und den Schneidern (Art. 40 d. Sehr. v. 1492) aus. Bei
den letzteren insbesondere hat die vielleicht dem Ende des sechs-
zehnten Jahrhunderts entstammende hochdeutsche Übersetzung àie
Verfolgung der Bönhasen genau geregelt (Art. 32 u. 36). Wenn
es erlaubt ist von den Revaler Zuständen auf die rigischen ^
schliessen, so wurden die Bönhasen regelmässig in gewissen Zeit
räumen aufgesucht. „Anno (1^)18 den is marty hefft unse smedc
ampt ere boenhaseit beseen^^ heisst es in einer Aufzeichnung Be
Revaler Schmiede, die nicht weniger als 25 Bönhasen, oder W*
sie einmal genannt werden „Broddiebe“ aufweist ^ Letztere Be
Zeichnung ist natürlich nur vom Standpunkte der Amtsmeister zri
verstehen, die sich durch die Ausübung des Gewerbes seitens Bef
1 Keussler, a. a. O., S. 35.
2 Monum. Liv. antiq. IV, S. CCLVII.
3 Beiträge z. Kunde E. L. K. 4, S. 113.