Da die hierauf bezüglichen Vorschriften in der Regel für alle Wechsel des Einsenders
die gleichen sind, andererseits aber eine Wiederholung der Vorschriften in jedem Falle zweckmäßig
ist, so empfehlen wir unseren Kunden, die allgemein gültigen Vorschriften auf einen Zettel (möglichst
in der Sprache des betreffenden Landes) drucken zu lassen und ein Exemplar hiervon jedem
Wechsel anzuheften. Ein weiteres Exemplar wäre uns für unsere Akten einzusenden. Die Zettel
sind zu unterschreiben, da sie verbindliche Weisungen enthalten.
Ueber die Protesterhebung hinaus lehnen wir die Besorgung gesetzlicher Schritte ab.
Unsere Korrespondenten verlangen von uns infolge der in ihrem Lande geltenden Fracht-
und Zollvorschriften eine Bestätigung in dem Sinne, daß wir sie bei Entstehen‘ von Differenzen
infolge ungenauer oder unrichtiger Deklarierung freizeichnen. Wir müssen daher unseren Inkasso-
auftraggebern gegenüber gleichfalls einen entsprechenden Vorbehalt machen.
Wir gehen bei der Erledigung der Aufträge nach jeder Richtung hin mit aller Sorgfalt
zu Werke, können jedoch, wie allgemein üblich, weder für die richtige Behandlung der Wechsel
und Dokumente sowie gegebenenfalls der Ware seitens unserer Korrespondenten und deren
Beauftragten noch für den guten Eingang der Rimessen eine Verantwortung übernehmen.
Soweit wir dazu in der Lage sind, haben wir die allgemeinen und gesetzlichen Erfordernisse,
welche bei der Behandlung der Rimessen zu beachten sind, bei den einzelnen Ländern vermerkt,
ohne jedoch eine Gewähr hierfür zu übernehmen. -
Aenderungen des Tarifs behalten wir uns vor, auch wenn wir sie nicht in jedem einzelnen
Falle allgemein "mitteilen.
Inkassi auf die im Tarif nicht‘ verzeichneten Plätze besorgen wir ebenfalls billigst.
Norddeutsche Bank in Hamburg.