176 VI. Das älteste erhaltene deutsche Kaufmannsbüchlein
„senior“ bezeichnet wird, erhält sein Name bis zum Tode dieses älteren
Hermann häufig den Zusatz „minor‘‘. Mit dem ältesten Brun Warendorp,
dem Großvater des bekannten, im Kampf gegen Dänemark gebliebenen
Brun Warendorp, und dem Stammvater aller Warendorp, die sich über das
14. Jahrhundert hinaus als ratsfähige Familie hielten, zusammen, ist er der
Sohn des Reinfried Warendorp, des ältesten genealogisch sicher zu bestim-
menden Stammvaters dieser Hauptfamilie der Warendorp. Folgender kleiner
Ausschnitt aus den von mir bearbeiteten Warendorpschen Stammbäumen
wird die Verwandtschaftsverhältnisse am besten veranschaulichen®):
Reinfried de Warendorp
+ vor 1285
= Elisabeth, Schwester des
Hermann de Warendorp senior®).
Bruno. Rm. seit 1285; Töchter (1285) Hermann junior
lange proconsul. + 1341 geb. vor 1285. Rm. seit 1335
= Helenburg. +n. 1316 + 1350
Wohnhaus: Mengstraße 14 x T. des Johann Clingenberg
{Stammeltern d. Hauptlinie). * Mechthild, T. der Elisabeth,
relicta Hinrici Michaelis
Wohnhaus: bis 1333
Fleischhauerstr. 16, dann
Mengstr. 12’).
Kinder erster Ehe: Kinder zweiter Ehe:
Hinrich Johann Hermann Geseke Hinrich Alheid
(um 1340 + = Gertrud, “7” Ans. + vor 1409 (Taleke)
oder T. des Bruno Johann = Kunigunde Nonne in
verzogen; Holt. Scheninck deWickede Neukloster
Anm. 35) ; | (1372)
Hermann Hermann®)
Trotz des Alters dieser Familie der Warendorp, war die Familie zu
Lebzeiten Reinfrieds nicht in glänzender Vermögenslage. Die Warendorp
teilten das Schicksal so mancher alten Familie: sie traten gegen das Ende des
13. Jahrhunderts hinter den neu aufstrebenden zurück®). Es ist das Verdienst
unserer beiden Brüder, vor allem allerdings des älteren, Brunos, das Ansehen
der Familie durch intensive kaufmännische Betätigung wieder gefestigt zu
haben. Im Niederstadtbuch, d. h. im Schuldbuch der Lübecker Kaufleute,
begegnet unser Hermann W. von 1327 bis 1348 an die 40mal; 1350 sind es
seine Erben, die als Gläubiger einer kaufmännischen Forderung ihres Vaters
auftreten. Stets wird er hier als Gläubiger genannt, woraus hervorgeht, daß
er sich gern des Stadtbuches zur Sicherung von Forderungen aus Kredit-