Full text : Hansische Beiträge zur deutschen Wirtschaftsgeschichte

VI. Das älteste erhaltene deutsche Kaufmannsbüchlein 191

und seinem Schwager Johann scheint fortgefallen zu sein. Übrig blieben
Verrechnungen zwischen H. W. und seinem zweiten Schwager Wedekin
Clingenberg, deren Ursachen aber familienrechtlicher, nicht geschäftlicher
Natur waren.

IV.

Jetzt endlich lassen sich einige allgemeinere Schlußfolgerungen aus dem
Büchlein ziehen. Mit jenen romantischen Anschauungen, die den Kaufmann
des 14. Jahrhunderts seine Waren in der Regel selbst über Land und See
begleiten lassen, die im wesentlichen für jene Zeit nur Eigenhandel kennen!°),
ist allerdings das Bild kaufmännischen Lebens, das unser Büchlein bietet,
so gut wie unvereinbar. Gewiß macht H. W. seine Einkaufsreise nach Flandern.
 Aber: im übrigen sorgen Geschäftsführung durch einen Dritten,
Tätigkeit kaufmännischer Angestellter, vor allem aber das Kommissionsgeschäft
 für den Weitervertrieb und die Verteilung der Waren an die verschiedenen
 Plätze, So nimmt Ludolf de monte „ad sendeve‘“, also als Kommissionär,
 Tuch H. W’s, mit nach Schonen, Got Albus verkauft H. W'’s.
Tuch in Thorn; auch Eberhard Holseten soll für H. W. Tuch verkaufen, das
er in einem Warenballen J. C’s. erhalten hat; ganz zu schweigen von den
Tuchen, die J. C. für Rechnung seines Schwagers verkauft. Umgekehrt spielt
sich in dem ganzen Getreidegeschäft die Abwicklung eines Kommissionsgeschäfts
 J. C’s. für Rechnung desselben Ludolf de monte ab, der als Kommissionär
 H. W’s, bereits auftrat. Und dies Kommissionsgeschäft wird
dadurch noch komplizierter, daß H. W. und sein Geschäftsangestellter,
famulus Johann?!®), als Vertreter des Kommissionärs, J. C’s., eingreifen.
Überhaupt ist ja der ganze Zweck des Büchleins, wie sich bereits ergab, der
eine: Vertretung im Handel. Vertretung, nicht etwa Gesellschaft! So
nahe der Gedanke einer Handelsgesellschaft zwischen den Schwägern
gelegen haben mag, gerade unser Büchlein lehrt, daß sie sich wohl durch
gegenseitige Vertretung von Fall zu Fall gerne unterstützten, daß aber jeder
als durchaus selbständiger Einzelkaufmann neben dem andern stand, und
deshalb auf Heller und Pfennig mit dem andern bei jedem Geschäft abrechnete,

Es ist also alles andere als ein „primitives‘“ Handelsleben, in das dies kleine
Büchlein Einblicke verschafft ; und die Buchführung selbst wird man auch nicht
als besonders „primitiv‘‘ ansprechen können. Nur eine ganz oberflächliche
Feststellung, daß auch hier wirtschaftliche Eintragungen in ihm enthalten
seien, die sich aber nicht die Frage nach der Ursache dieser Eintragungen
vorlegte, konnte das Büchlein zu einem Zeugnis „primitiver Buchführung‘‘
degradieren. Man sehe doch nur einmal die sorgfältige und rationalistische
Art an, wie H. W. die Buchungen über das eine große Getreidegeschäft vor-
            
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