JO Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.
zogischen oder sonstigen Systemes, also gleichsam als Anwalt des göttlichen
Widersachers, ohne daß eine durch gleichzeitige andere Triebe erregte
Leidenschaft gegen seine Person oder auch gegen das von ihm erregte
System bestände. So haßt der Fromme den Teufel, so kann man
in einem indolenten Menschen den Geist der Indolenz verabscheuen. Der
Haß ist hier lediglich „ein Kampf der höheren Werte gegen die niedrigeren“,
„eine andere Form der Überwindung der Minderwertigkeit‘“!). In
diesem Sinne kann der Fromme im Sünder die Sünde als das Gottwiderstrebende
hassen und doch im Sünder zugleich den Menschen gelten lassen.
[n dieser Reinheit ist der Haß ebenso hellsichtig wie die Liebe:
Abscheu und Entrüstung können ihm einen Schwung gleich jener verleihen
und in dem Hassenden einen Zustand erzeugen, vor dem der Zusammenhang
der verderblichen seelischen Kräfte offen zutage |liegt.
Auch beim Haß kann sich also wiederum ein ideales Bild der Persönlichkeit
(nur daß dieses wertnegativer Art ist) ihrem empirischen Bilde unterschieben,
wiederum nicht im Sinne der Fälschung, sondern der (hier
in negativer Richtung) wertsteigernden Idealisierung.
Anders liegen die Verhältnisse da, wo der Haß nicht in reiner Form
auftritt, sondern in Verbindung mit anderen Tendenzen.
In diesem Fall beseelt den Menschen mehr als der Wille, das Göttliche
durch Zerstörung von Unwerten zu fördern. Hier ist der Mensch nicht
nur ein Anwalt des Göttlichen, sondern zugleich von persönlichen Leidenschaften
beherrscht, also zugleich Partei. Namentlich im Zusammenhang
des Streites tritt diese Form des Hasses auf. Notwendig ist die
Verbindung des Streites mit dem Hasse freilich nicht. Es gibt einen Typus
Jes Kampfes, der von dem reinen Willen beherrscht ist, die Kampfordnung
walten zu lassen und ihr zu ihrem Recht zu verhelfen; der Rechtssireit
z. B. kann ihm angehören. Es gibt ebenso einen ritterlichen
Kampf, bei dem sich der Wille zum Kampf mit der Achtung vor dem
Gegner verbindet. Anders, wo dem Streit schwere Eingriffe in die
Sphäre des Andern zugrunde liegen wie schwere Verlegung des Besigoder
Machtwillens oder des Selbstgefühles oder Erregung von Neid und
Eifersucht, z. B. durch Konkurrenz. Der Haß, der im Zusammenhang
solcher aufgewühlten Leidenschaften entsteht, ist in der Tat blind.
Überall wo dem Menschen eine Beeinträchtigung schwerwiegender Interessen
durch eine Erkenntnis droht, ist er bekanntlich dieser nicht zugängig,
sondern mit seelischer Blindheit ihr gegenüber ausgestattet. Dieser
Sag gilt insbesondere auch für die hier in Rede stehende Art des
Kampfes. Man denke an die völlige Blindheit in der Beurteilung des
Gegners bei Familienzwisten oder beim Streit der Völker im Weltkriege
1 Aloyvs Fischer, im Handbuch der vergleichenden Psychologie II, 273.