Full text: Finanzwissenschaft

B. VII. Abschnitt. Die Steuerüberwälzung. x 
deren Einfluß auf die Preisgestaltung von großer Wichtigkeit, wo- 
mit wieder die Erscheinung der Steuerüberwälzung zusammenhängt. 
Die ideelle Gestaltung der Steuerleistung formuliert Schäffle als 
eine Belastung der steuerpflichtigen Individuen entsprechend dem 
Maße der öffentlichen Bedürfnisse und dem Verhältnis der Leistungs- 
fähigkeit. Nachdem aber dieses Ideal im Leben nicht verwirklicht 
werden kann, so wird die tatsächliche Belastung unter dem Eınfluß 
verschiedener störender Faktoren hiervon wesentlich abweichen. Zu 
diesen störenden Faktoren gehört einerseits die Schwierigkeit der 
Festsetzung jener Summe, welche aus Steuern gewonnen werden 
soll, andererseits die Schwierigkeit der Aufteilung dieser Summe 
unter die einzelnen Steuerträger. Auf diesem Punkte haben auf 
die entsprechende Gestaltung des Steuerwesens politische Momente 
bedeutenden Einfluß, so die Verfassung des Staates, die richtige 
Einsicht und der richtige Wille des Parlaments, die Fachkenntnis 
und Orientiertheit der Regierung, die entsprechende Tätigkeit der 
Steuerverwaltung, das staatliche Pflichtbewußtsein der Steuer- 
kräfte usw. Die Verteilung der Steuerlast unter die einzelnen 
Steuerkräfte ruft Interessenkämpfe hervor, welche teils öffentlichen 
Charakter besitzen, teils privaten, teils auf staatsrechtlichem, teils 
auf privatrechtlichem Gebiete sich vollziehen. In die Reihe der 
ersteren gehören die Kämpfe der einzelnen gesellschaftlichen Klassen 
gegenüber der Staatsgewalt, sowie untereinander; diese Kämpfe 
prägen sich manchmal tief in den konstitutionellen Organismus des 
Staates ein. Hierher gehören die Kämpfe der einzelnen Steuer- 
kräfte gegenüber der Steuerverwaltung zur Minderung der Steuer- 
last. Von privater Natur sind jene Kämpfe, welche sich zwischen 
den einzelnen Steuerkräften auf dem Gebiete des Verkehrs ab- 
spielen und deren Zweck die Minderung der Steuerlast der einen 
Steuerkraft zum Nachteil der anderen ist. Die wichtigsten dieser 
Kämpfe bilden die Erscheinung der Steuerüberwälzung. 
Zur Steuerüberwälzung gehören natürlich nicht jene im vor- 
hinein durch die Steuersubjekte im gesetzgebenden Körper!) ge- 
führten Kämpfe gegen die Einführung einer Steuer, sowie die 
strafbare Entlastung von der Steuer durch die einzelnen Steuer- 
subjekte. Ebensowenig gehören hierher jene Fälle, wo es dem 
Steuersubjekt gelingt, daß die Steuer dasselbe überhaupt nicht er- 
reicht. sondern auf dem Steuerzahler haftet ?). 
*) Interessante Beispiele liefert in einzelnen Staaten namentlich die neuere 
Geschichte der einmaligen Vermögenssteuer. Kampf des mobilen und immobilen 
Kapitals, Kampf von Stadt und Land usw. 
?) Kaizl, Die Finanzwissenschaft, II. Teil, S. 233. 
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