Full text: Gesellschaftslehre

Individuum und Umwelt. 
141 
genossen richtet, deswegen nicht im Sinne des modernen Individualis- 
mus als eine Sinnlosigkeit, sondern in einem kollektiven Verantwort- 
lichkeitsbewußtsein als etwas Gebührendes auffassen. Jede Schulklasse 
fühlte sich in früheren Zeiten ähnlich solidarisch, jeder Stamm bei den 
Naturvölkern benimmt sich so gegen andere Stämme. Man denke an eine 
moderne Nation im Kriege, wie hier jeder innerlich beteiligt, mit an- 
gegriffen und mit kämpfend sich findet, wofür die charakteristische 
Sprachform benugßt wird, daß von den kriegerischen und politischen 
Schicksalen des Volksganzen unter Verwendung der Formel „wir“ ge- 
sprochen wird. Überhaupt ist die häufige Handhabung dieses Ausdrucks 
im Munde von Gruppenangehörigen lehrreich: überall, wo sich diese 
Formel bei Dienern und Angestellten findet, bezeugt sie, daß das Ver- 
hältnis zum Geschäft oder Institut mehr als ein bloßes Geschäftsverhält- 
nis ist. — Lehrreich ist auch, wie der Verlust naher Angehöriger erlebt 
wird. Wer seinen Lebensgefährten verloren hat, dem ist zumute, als 
ob ihm die Hälfte seines Ich abhanden gekommen wäre, oder genauer 
gesagt: es ist ihm ähnlich zumute, wie wenn er etwa seinen halben Leib 
eingebüßt hätte; denn er fühlt tatsächlich sein Ich auf die Hälfte ein- 
geschrumpft. Umgekehrt hängt die beglückende Wirkung, die normaler- 
weise von der Geburt eines Kindes ausgeht, eng zusammen mit der 
Stärkung und Bereicherung des Ich (genauer gesagt des „Familienich“‘), 
die von dieser Vermehrung der zugehörigen Gruppe ausgeht. Und das 
Unglück, das die Kinderlosigkeit normalerweise bedeutet, beruht legt- 
hin darauf, daß sie dauernd zu einer gewissen Enge und Armut des Ich- 
hewußtseins verurteilt. Der Geburtenrückgang wird von einem Volke 
als ein nationales Unglück aus einem ganz entsprechenden Grunde emp- 
funden, indem hier an der Stelle des persönlichen Ich das „Gruppen- 
ich‘ des Volkes das erleidende Subjekt ist. 
Auch von gewissen Besitztümern von kollektiver Be- 
deutung gilt dasselbe, nämlich von allen denen, die bei den Natur- 
völkern zu den Stammeseigentümlichkeiten gehören. Alle diese dienen 
zur Unterscheidung und Abhebung von anderen Stämmen und ver- 
wachsen so mit dem Selbstgefühl, das jeden Stammesgenossen den 
Fremden gegenüber beseelt. Waffen und Schmuck, sowohl angehängter 
Schmuck wie Leibesschmuck, begegnen uns unter diesem Gesichtspunkt 
nochmals. Wenn bei Indianern Brasiliens die Durchbohrung der Nasen- 
scheidewand oder die Existenz eines kleinen Loches in der Unterlippe 
als Merkmal gilt, an dem die Stammeszugehörigkeit festgestellt werden 
kann, so liegt es auf der Hand, welche Wichtigkeit diese Eigenschaften 
für ihre Träger besigen müssen. Aber auch von den abstrakten Ge- 
bilden der Sitte gilt das Entsprechende: jede Sitte, durch die sich die 
Angehörigen eines Stammes von denen anderer Stämme unterscheiden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.