Full text : Gesellschaftslehre

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162 Die sozialen Anlagen des Menschen und das Wesen der Gesellschaft.

Persönlichkeit selbst, soweit sie noch plastisch ist, mitgebildet. Käme
der Ausdruck nicht zu dem inneren Zustand hinzu, so würde dieser selbst
anders sein und unvollkommener bleiben. — Zweitens gehört zum
Wesen des Ausdrucks die Tatsache der Resonanz. MNur wo er eine
solche zu finden erwartet, gelangt der Ausdruck überhaupt zu seiner
vollen Entfaltung; ohne diese Erwartung tritt er nur verkümmert auf.
Die Resonanz folgt auch nicht etwa zeitlich auf die Kundgebung, so daß
die Erwartung des Widerhalles getäuscht werden könnte; sondern sie
beginnt im gleichen Augenblick wie jene. Kundgabe und Resonanz,
Ausdruck und Verstehen bilden eine Einheit und werden als solche sowohl
 von dem einen wie von dem andern Partner erlebt. Drittens
ist nämlich die Resonanz nicht etwa ein passiver Vorgang, ein reiner
Reflex nach Art einer mechanischen Gegenwirkung, sondern sie ist selber
ihrerseits eine Kundgabe der angesprochenen Person. Diese
nimmt den Ausdruck in ihre ganze Persönlichkeit auf, verarbeitet ihn
und drückt diese Verarbeitung ihrerseits aus. Alles dieses vollzieht sich
wie gesagt nicht nachträglich, sondern gleichzeitig mit dem ursprünglichen
 Ausdruck: es spielt sich ein einheitlicher Vorgang ab,
in dem jeder Partner zugleich ausdrückt und versteht, die Rollen beider
also innerlich gleichartig sind. Beider Partner Seelen klingen also in
eins zusammen: es entsteht hier also eine Einheit wiederum von
spezifischer Art. Aufgeklärt werden kann sie nicht durch Vergleiche mit
körperlichen Vorgängen, sondern nur auf dem Wege der Anschauung,
d. h. nur durch die Besinnung auf die Eigenart des Erlebnisses. Will
man diese Art Einigung und Einheit ablehnen wegen ihres mystischen
Charakters, so hat man vom Standpunkt der Raumlogik aus durchaus
Recht; nur daß man Unrecht hat mit der Voraussegung, die Logik der
Naturerkenntnis sei die einzige geltende Logik; die von ihr vorausgeseßte
Selbständigkeit der einzelnen Dinge gegeneinander existiert eben in der
Welt der Gesellschaft nicht. — Besonders verwickelt wird diese Einigung
beider Personen dadurch, daß die Existenz der beiden verschiedenen Individualitäten
 durch sie nicht aufgehoben wird: beide bestehen nach wie
vor nebeneinander und bilden doch zugleich eine Einheit höherer Ordnung
 — ein Tatbestand, der dem allgemeinen Sag entspricht: Individualitäten
 gliedern sich durchweg nach unten in solcher niedrigerer Ordnung
ınd schließen sich nach oben zu entsprechenden Einheiten höherer Ordnung
 zusammen.
Das Gesagte gilt, wie schon bemerkt, unabhängig von dem Inhalt des
Ausdrucks: es gilt also für die theoretische Unterredung so gut wie für
den ästhetischen oder religiösen Kontakt, für die Kundgabe des Führerwillens
 wie für diejenige der Liebesgesinnung oder der Kampfbereitschaft.
 Überall ruft eine kundgetane Haltung die entsprechende Hal-
            
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