Full text: Gesellschaftslehre

Gemeinschaftsnahe und gemeinschaftsferne Verhältnisse. 245 
über dem Willen zum Ganzen eine Verkümmerung und damit etwas 
Sekundäres, das im Zusammenhang des Soziallebens nur unter besonde- 
ren Umständen eintritt. Jedenfalls aber müssen wir, wenn wir alle Mög- 
lichkeiten berücksichtigen wollen, hier drei verschiedene Typen unter- 
scheiden. Erstens kann das Verhalten des einzelnen rein biolo- 
gisch bestimmt sein, nämlich lediglich durch Rücksicht auf die 
äußeren Folgen, etwa Furcht vor ungünstigen äußeren Wirkungen. In 
diesem Falle hat das Verhalten lediglich den Charakter der Anpassung. 
So ordnet sich der Jäger wohl gewissen Regeln bei seinem Waidwerk 
unter wegen des Nutjens, den er davon hat, aber ohne daß er zu dem 
verfolgten Tiere in einem Sozialverhältnis stände und ihm gegenüber 
sich gebunden fühlte. So wird in diesem Fall auch der Mitmensch gar- 
nicht als Bestandteil eines Sozialverhältnisses erlebt, sondern lediglich 
als eine Sache, zu der man nur in einem äußeren Verhältnis steht. Maß- 
gebend für die Innehaltung fester Regeln ist dann lediglich der Nuten. 
Zum Vergleich denke man daran, wie die ihrer Nugßbarkeit wegen gehal- 
tenen Haustiere bei uns in ähnlicher Weise eine geregelte Behandlung 
erfahren hauptsächlich aus demselben Motiv heraus. Aber man muß da- 
bei bedenken, wie wenig selbstverständlich es ist, daß der Mensch von 
der Einsicht in den Nugen in seinem Verhalten bestimmt wird; durch- 
weg tritt dies, wo es sich um etwas verwickeltere Zusammenhänge, 
besonders um entferntere Wirkungen handelt, erst auf Grund einer 
besonderen Entwicklung ein, wobei dann der Einzelne jedesmal 
durch die bestehende Einrichtung selbst zur Innehaltung der Rück- 
sicht erzogen wird. Eine so durch und durch rationalisierte Kul- 
tur wie die unsrige hat auf diesem Gebiet einen besonders hohen 
Betrag von Leistungen erreicht, von dem man aber keinen Rückschluß 
auf andere namentlich auf niedrige Kulturen ziehen darf. So wird man 
den stummen Handel, so sehr sein Nugßen auf der Hand liegt, nicht in 
dieser Weise erklären und nicht als Sachverhältnis auffassen dürfen. — 
Ferner könnte ein Innehalten einer Sinnordnung gegenüber einer Sache 
aus der Existenz eines Pflichtbewußtseins erklärt werden, das in dieser 
Hinsicht dem Menschen Vorschriften macht. So fühlt sich im Bereiche 
der Technik der Mensch normalerweise verpflichtet, seine Werkzeuge an- 
gemessen zu behandeln. Aber auch hier muß man davor warnen, von un- 
serer auch in dieser Richtung ungewöhnlich stark entwickelten Kultur 
entsprechende Rückschlüsse auf andere Kulturen zu ziehen. Ein derarti- 
ges Pflichtgefühl kann immer nur unter besonderen Verhältnissen ent- 
stehen. — Im ganzen werden wir demgemäß ein Erleben des Sinnver- 
hältnisses als eines Sachverhältnisses eher auf höheren als auf niedrigen 
Stufen, besonders aber in unserer Kultur erwarten, wo sein Auftreten 
dann als eine Art von Rückbildung und Verkümmerung des Soziallebens
	        
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