246 ' Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“).
aufzufassen wäre. Den günstigsten Boden für diesen Typus bilden Zu-
stände, bei denen der Sinn einer Veranstaltung den in sie Verflochtenen
überhaupt nicht zugänglich ist. In dieser Lage kann sich z. B. ein Kind
befinden gegenüber ihm unverständlichen Geboten, oder ein Arbeiter
gegenüber dem Werk seiner Fabrik.
Zweitens kann der Teilnehmer einer Kooperation sich mit seiner
ganzen Auffassung dem Werk gegenüber auf seinen Teil be-
schränken, diesen Teil aber erfüllen nicht aus Furcht oder sonstiger
Anpassung, sondern aus Unterordnung unter seine Aufgabe, sei es, daß
er die Haltung der Unterordnung einer das Ganze vertretenden Person
entgegenbringt oder dem Werk als Ganzem-in seiner unpersönlichen
Form. Es besteht dann eine ähnliche Situation, wie wenn ein Jäger den
Regeln seines Waidwerks gehorcht aus Rücksichten der Standesehre oder
aus einer Art Pflichtgefühl gegenüber den in seinem Kreise herrschenden
Normen: ein Wille zur Einfügung und Unterordnung und damit eine
Gebundenheit besteht wohl, aber er richtet sich nicht gegen das Werk
als solches und als Ganzes, sondern er hat eine andere Spige. So kann
der Beamte seine Aufgabe treu erfüllen, sei es aus patriarchalischer Un-
terordnung unter seinen Vorgesegöten, sei es aus der Gesinnung der
Treue gegen den Staat; er kann jedoch mit seinem Blick vollständig ein-
geschränkt sein auf seine besondere Aufgabe, ohne für den Zusammen-
hang des Ganzen Überblick und Verständnis zu besigen — ein Typus des
Verhaltens, den man früher wohl als subaltern bezeichnete. Die volle
Sinnverbundenheit mit den Werkgenossen kann dieser Typus ’ebenfalls
nicht erleben. Wohl aber schafft die Übereinstimmung im Willen zur
Unterordnung wenigstens diejenige Verbindung, die mit der Gleichheit
der Gesinnung gegeben ist. Erlebt werden kann die volle Sinnverbun-
denheit vielmehr erst bei dem dritten Typus, bei dem alle Betei-
ligten den Gegenstand der Kooperation als Ganzes in sich aufgenommen
haben und sich in dem Willen zu ihm begegnen. — Neben den drei von
ans unterschiedenen Typen in ihrer reinen Form kommen natürlich alle
möglichen Übergangsformen in Betracht. Das Verhältnis des Arbeiters
zu seiner Fabrik z. B., des Angestellten zu seinem Geschäft oder des Be-
amten zu seiner Aufgabe kann so alle Zwischenstufen von dem reinen
sachlichen bis zum reinen sozialen Typus repräsentieren.
10. Wir blicken jest noch einmal zurück auf die verschiedenen
Typen. Es sind ihrer im Großen betrachtet zwei: das persönliche und
das sachliche Verhältnis (von denen das erstere genauer als persönlich
and sachlich zugleich zu bezeichnen wäre). Bei dem ersteren sind die
Beteiligten durch Seele und Geist zusammen, bei dem legteren nur durch
den Geist verbunden. In etwas unbestimmten Wendungen könnte man