252 Die Abstufung der Gesellschaft (Gemeinschaft und „Gesellschaft“).
einem einzelnen Punkt, nur die augenblickliche Verwirklichung eines ein-
zelnen Zweckes bringt sie zusammen. Das eine Verhältnis umfaßt den
ganzen Menschen und atmet die volle Wärme enger Beziehungen, das
andere erstreckt sich nur auf eine einzelne Seite und stellt nur eine
äußerlich, kalte Beziehung her. In klassischer Reinheit stellt sich der
Typus der Gesellschaft in der modernen Aktiengesellschaft dar als einer
gänzlich äußerlichen Vereinigung innerlich sich fremder Menschen zu
einem einzigen Zwecke.
Bei dem Verhältnis des Käufers zum Verkäufer können wir ferner
hinsichtlich der Preisfestsegung zwei verschiedene Typen des Gesell-
schaftsverhältnisses unterscheiden. In gewissen Verhältnissen steht meist
ler Preis von vornherein fest und wird von beiden Teilen als der gebüh-
rende empfunden, und ebenso werden etwaige Änderungen als angemes-
zen von beiden Teilen empfunden. Es ist auf beiden Seiten der Wille
vorhanden, jedem das Seine zu geben, und das Bewußtsein, Gleiches
yegen Gleiches auszutauschen. In anderen Fällen dagegen, namentlich wo
statt einzelner Personen ganze Organisationen in Frage kommen, hängt
ar von den Stärkeverhältnissen und von den Möglichkeiten der Aus-
nußung ab, die die augenblickliche Lage gewährt. Hier ist auf einer oder
auf beiden Seiten ein rücksichtsloser Wille vorhanden, diese Lage aus-
zunugßen; die Vorstellung einer Angemessenheit kommt hier nicht in
Frage. Im ersten Fall haben wir ein Anerkennungsverhältnis (einen be-
sonderen Fall seiner bildet das Rechtsverhältnis). Im zweiten Fall ist die
Macht maßgebend für die Gestaltung des Verhältnisses. Wir haben
hier jedoch wieder zwei Typen zu unterscheiden. In unserem Beispiel
können entweder Käufer und Verkäufer miteinander um den Preis
kämpfen, oder die Käufer nehmen den diktierten Preis einfach hin. Je
nachdem sprechen wir von einem Kampf- und einem Machtver:2
hältnis. Beim ersteren haben wir natürlich nicht nur an den Krieg
(der sogar nur einen Grenzfall des Kampfes darstellt, $ 25,3), sondern
an alle‘Arten geistiger und gesellschaftlicher Kämpfe, an die Rechts-
kämpfe und Selbsthilfe und den leiblichen Kampf zu denken, soweit die
beiden legteren nicht durch ihren radikalen Charakter den Rahmen des
Gesellschaftsverhältnisses überhaupt sprengen ($ 23,,). Das Machtver-
hältnis tritt uns in reiner Form entgegen in Gestalt des Klassen- und
Herrschaftsverhältnisses, d. h. als kollektiver Dualismus von Befehlen-
len und Gehorchenden, von Starken und Schwachen, von Angesehenen
and Geringen. Einen Fall für sich bildet das Verhältnis der Staaten
zueinander: teils tritt hier jeder dem andern mit dem unbeschränkten
Willen gegenüber, sich möglichst zur Geltung zu bringen, wobei dann das
Machtverhältnis leicht in das Kampfverhältnis übergeht; teils besteht
auch hier ein Gegensatz zwischen stark und schwach. Vom inneren Macht-